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Kantone haben neue SKOS-Richtlinien weitgehend umgesetzt

Die Kantone haben die neuen Sozialhilferichtlinien weitgehend umgesetzt. Diese sehen in mehreren Bereichen eine Verschärfung vor. (Symbolbild) Keystone/AP/ROBERTO PFEIL sda-ats

(Keystone-SDA) Die Kantone haben die neuen Sozialhilferichtlinien weitgehend umgesetzt. Aus Sicht der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) hat die Revision dazu beigetragen, die Sozialhilfe in den Kantonen weiter zu harmonisieren.

In den letzten zwei Jahren hatte die SKOS ihre Richtlinien für die Sozialhilfe in zwei Etappen verschärft. Die Richtlinien waren zunehmend in die Kritik geraten. Mehrere Gemeinden verliessen deshalb aus Protest die SKOS, obwohl die Richtlinien keinen bindenden Charakter haben. An ihnen orientieren sich Sozialämter bei der Berechnung und Handhabung von Sozialhilfe.

Die Neuerungen sind seit Anfang des Jahres nun in den Kantonen weitgehend umgesetzt, wie die SKOS in einer Mitteilung vom Mittwoch schreibt. Die Konferenz zieht eine positive Bilanz: Die Revision habe die Akzeptanz der Richtlinien gestärkt. Entscheidend sei gewesen, dass die Kritik von Kantonen und Gemeinden berücksichtigt worden sei.

Die erste Verschärfung der Richtlinien haben 22 Kantone übernommen. Dabei wurde der Grundbedarf für Grossfamilien und junge Erwachsene gekürzt. Einzig die Kantone Basel-Stadt, Genf, Neuenburg und Waadt verzichteten darauf. Keinen Widerstand gab es gegen die Leistungskürzung von bis 30 Prozent, falls sich Sozialhilfebezüger unkooperativ verhalten.

Die zweite Verschärfung haben 20 Kantone umgesetzt und per 1. März folgt mit dem Kanton Jura bald ein weiterer. Fünf Kantone haben auf eine Umsetzung verzichtet, weil die neuen Regelungen nur zu geringfügigen Veränderungen geführt hätten. Bei der zweiten Etappe geht es um die Kriterien für die Eindämmung der Mietkosten.

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