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Kantonsgericht bestraft Mutter härter als beantragt

(Keystone-SDA) Das Kantonsgericht Nidwalden bestraft eine heute 48-jährige Frau, die durch Fahrlässigkeit das Gerlibachdrama verursacht hat, mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten. Es geht damit über die Anträge der Staatsanwaltschaft hinaus.

Bei dem Unglück waren die elfjährige Tochter der Beschuldigten und ein halbjähriger, ihr anvertrauter Knabe im reissenden Gerlibach zu Tode gekommen. Das Gericht verurteilte die Frau dafür wie von Staatsanwaltschaft und Verteidigung beantragt der mehrfachen fahrlässigen Tötung und der Verletzung der Fürsorgepflicht.

Die Angeklagte muss sich ferner einer ambulanten Massnahme unterziehen. Oberstaatsanwalt André Wolf, der 14 Monate bedingt gefordert hatte, sprach von einem angemessenen Urteil. Verteidiger Karl Tschopp wollte auf eine Bestrafung trotz Schuldspruchs verzichten. Er prüft nun einen allfälligen Weiterzug des Urteils.

Fatale Entscheidungen

Der 17. Juli 2009 hatte für die Angeklagte als Ausflugstag begonnen. Sie machte mit ihrer elfjährigen Tochter sowie zwei Kindern, die bei ihr in den Ferien weilten, eine Fahrt auf dem Vierwaldstättersee.

Wegen eines Sturms kehrte das Schiff mit einer halben Stunde Verspätung nach Luzern zurück. Dann traf die Angeklagte die fatalen Entscheidungen: Weil sie trotz der Verspätung noch ihren Freund in Solothurn besuchen wollte, wies sie ihre Tochter an, allein mit den Kleinen heim nach Wolfenschiessen zu fahren.

Die Kinder stiegen in Grafenort aus der Eisenbahn und machten sich zu Fuss auf den 1,5 Kilometer langen Heimweg. Die Elfjährige wählte dabei nicht die vielbefahrene Kantonsstrasse, sondern einen Fussweg, der in einer Furt über den Gerlibach führt.

Wegen der lokalen Unwetter hatte sich der Bach in eine tödliche Flut verwandelt. Auf der Furt passierte das Unglück: Die Elfjährige und der Kinderwagen mit dem Kleinkind wurden mitgerissen, nur das dritte Kind, ein vierjähriges Mädchen, überlebte.

Umstrittenes Verschulden

Im Prozess ging es vor allem um das Verschulden der Frau. Diese leidet an einer leichten geistigen Behinderung und ist auf Beistand angewiesen. Ein Gutachten attestiert ihr eine verminderte Schuldfähigkeit.

Für Wolf stand fest, dass die Angeklagte die gefährliche, mit Warntafeln gekennzeichnete Furt gekannt habe. Eine gewissenhafte Person hätte auf ein Treffen mit dem Freund verzichtet, sagte er. Sie habe egoistisch gehandelt und darauf vertraut, dass nichts passiere.

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