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Kapitaleinlagen: Unternehmen wollen 8 Mrd. steuerfrei zurückzahlen

(Keystone-SDA) Unternehmen wollen 2011 rund 8 Milliarden an Kapitaleinlagen steuerfrei zurückzahlen. Grundlage ist das Anfang Jahr im Rahmen der Unternehmenssteuerreform II eingeführte Kapitaleinlageprinzip. Voraussetzung ist, dass die Unternehmen die Einlagen melden.

Zurzeit seien Einlagen von insgesamt gegen 200 Milliarden Franken erfasst, meldete die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) am Mittwoch auf Grund eigener Vorprüfungen und Meldungen der Gesellschaften. Die Einlagen können über mehrere Jahre verteilt steuerfrei den Beteiligungsinhabern zurückbezahlt werden.

Rückzahlungen von 8 Milliarden Franken angekündigt

Für das laufende Jahr kündigten Unternehmen bis Ende Februar steuerbefreite Rückzahlungen von rund 8 Milliarden Franken an. Die ESTV schätzt, dass der Überschuss bei der Verrechnungssteuer im laufenden Jahr deshalb um 1,2 Milliarden Franken geringer ausfallen wird. Mittelfristige Prognosen dazu seien nicht möglich.

Die Rückzahlung von Kapitaleinlagereserven kann auch die Zahlung ordentlicher Dividenden ersetzen. Damit vermindert sich das steuerbare Einkommen von Beteiligungsinhabern, was der Bund, aber auch Kantone und Gemeinden zu spüren bekommen werden.

Die ESTV nannte die Auswirkungen auf die Einkommenssteuer indes bescheiden. Ein Grossteil der Aktien sei in den Händen von institutionellen Anlegern sowie von Personen im Ausland, begründete sie dies.

Teil der Unternehmenssteuerreform II

Die Einführung des Kapitaleinlageprinzips per Anfang 2011 ist Teil der Unternehmenssteuerreform II, die das Stimmvolk im Februar 2008 sehr knapp gutgeheissen hat. Von Aktionären und Genossenschaftern geleistete Kapitaleinlagen sind neu auch steuerfrei rückzahlbar, wenn es sich um Aufgelder (Agio) oder Zuschüsse handelt.

Die Bestimmungen gelten für Einlagen, die ab 1997 geleistet und separat ausgewiesen worden sind. Grundvoraussetzung für eine steuerfreie Rückzahlung aus der Einlagereserve ist, dass diese spätestens in der Handelsbilanz des im Kalenderjahr 2011 endenden Geschäftsjahres ausgewiesen werden und der Bestand der ESTV gemeldet wird.

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