Keine Todesstrafe in Russland auch nach Ende des Moratoriums
(Keystone-SDA) Moskau – Die Todesstrafe wird in Russland auch nach dem Auslaufen eines Moratoriums am 1. Januar 2010 nicht verhängt. Das entschied das Verfassungsgericht in St. Petersburg nach Angaben der Agentur Interfax.
Die Todesstrafe könne wegen mehrerer internationaler Verpflichtungen, denen Russland unterliege, weiterhin nicht verhängt werden, sagte der Vorsitzende des Verfassungsgerichts, Waleri Sorkin. Als Beispiel nannte er die Mitgliedschaft des Landes im Europarat.
Russland hatte 1999 in einer Übereinkunft die Todesstrafe für zunächst zehn Jahre suspendiert. In Umfragen spricht sich die Mehrheit der Bevölkerung für die Todesstrafe aus.