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Keine versteckten Mietzinserhöhungen mehr bei Mieterwechsel

(Keystone-SDA) Der Bundesrat will den Preisdruck auf Wohnungen lindern: Künftig sollen Vermieter bei einem Mieterwechsel den bisherigen Mietzins bekannt geben und allfällige Erhöhungen begründen müssen.

Diese Formularpflicht gibt es bislang in sieben Schweizer Kantonen. Ihre schweizweite Einführung bedingt eine Änderung des Mietrechts. Der Bundesrat hat Volkswirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann am Mittwoch den Auftrag erteilt, eine entsprechende Vorlage auszuarbeiten.

Von der verbesserten Transparenz auf dem Mietwohnungsmarkt verspricht die Regierung sich “eine preisdämpfende Wirkung”, ohne dass die Rechte der Vermieter tangiert würden. Bundesrat Schneider-Ammann zeigte sich vor den Medien überzeugt, dass damit “willkürlichen Preisentwicklungen” vorgebeugt werden kann.

Die Massnahme geht zurück auf einen Vorschlag der Arbeitsgruppe “Wohnungspolitischer Dialog”, in welcher Bund, Kantone und Gemeinden vertreten sind. Die Arbeitsgruppe wurde im Mai 2013 eingesetzt, nachdem der Bundesrat flankierenden Massnahmen im Wohnungswesen eine grundsätzliche Absage erteilt hatte.

Marktwirtschaft auf dem Wohnungsmarkt

Die Herausforderungen seien gross, sagte Schneider-Ammann. “Die Mietzinse für Menschen mit tieferen Einkommen sind zur Belastung geworden.” Laut dem Präsidenten des Städteverbandes und Nationalrat Kurt Fluri (FDP/SO) haben die Hälfte der Schweizer Städte eine Leerwohnungsziffer von weniger als 0,5 Prozent. 80 Prozent der Städte bezeichneten den lokalen Wohnungsmarkt als angespannt.

Das Problem der steigenden Mieten müsse angegangen werden, sagte der Bernische Regierungsrat und Präsident der kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren, Andreas Rickenbacher.

Lösungsansätze müssen gemäss Arbeitsgruppe marktwirtschaftlich bleiben. Einen Eingriff in die Preisbildung kommt daher nicht in Frage. Im Zwischenbericht, welcher der Bundesrat am Mittwoch zur Kenntnis genommen hat, schlägt die Arbeitsgruppe weitere Massnahmen vor: So soll der Bund prüfen, unter welchen Bedingungen den Gemeinden ein Vorkaufsrecht zugunsten des preisgünstigen oder gemeinnützigen Wohnungsbaus eingeräumt werden kann.

Röstigraben

in der Vorkaufsfrage

Dadurch würde den Gemeinden der Zugang zu Grundstücken erleichtert. Damit aber Verkäufern keine finanziellen Einbussen entstehen, soll dieses Vorkaufsrecht preislich unlimitiert sein – der Kaufpreis entspräche demjenigen des höchstbietenden Dritten.

Während dieser Vorschlag die Deutschschweizer Kantonen spaltet, begrüssen die Westschweizer Kantone eine solche Massnahme: Der Kanton Genf hat gemäss Zwischenbericht mit dem Vorkaufsrecht gute Erfahrungen gemacht. Im Kanton Waadt ist im Entwurf des neuen Raumplanungsgesetzes ein Kaufs- und Vorkaufsrecht der Gemeinden vorgesehen.

Wohnungen auf SBB- und Armeegrundstücken

Geprüft wird auch, ob Grundstücke, welche die SBB oder armasuisse nicht mehr benötigen, dem preisgünstigen oder gemeinnützigen Wohnungsbau zur Verfügung gestellt werden sollen – eine Massnahme, welche der Städteverband besonders begrüsst.

Der Bundesrat hat zudem die Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen geändert: Fördermittel für energetische Sanierungen sollen künftig aufgeführt und vom Mietzins abgezogen werden. Die Regelung tritt am 1. Juli in Kraft.

Eine Reihe von Massnahmen hat der Bund bereits umgesetzt. So dürfen etwa seit der Änderung der Wohnraumförderungsverordnung Gelder aus dem Fonds de roulement auch Geld für den Kauf von Grundstücken verwendet werden.

Die Präsentation der Massnahmen kommt drei Wochen vor der Abstimmung zur SVP-Zuwanderungsinitiative. Für die hohen Preise sei nicht einzig die Zuwanderung verantwortlich, sagte Rickenbacher. “Sie hat die hausgemachten Probleme verstärkt”. Für den wäre ein Kurswechsel in der Migrationspolitik “Symptombekämpfung und würde bestehende Probleme nicht lösen”.

Der Bundesrat sieht in den Massnahmen kein Kampagneninstrument. Sie seien mittel- bis langfristig anzusiedeln. Daher wird auch der wohnungspolitische Dialog weitergeführt. Dabei wird es um Erfahrungsaustausch und Vollzugsfragen gehen, aber auch um die Vor- und Nachteile unterschiedlicher Förderungsansätze und um raumplanerische Fragen.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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