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Kindermädchen-Affäre: Bundesgericht gibt Sekretärin Recht

(Keystone-SDA) Zürich/Lausanne – Die Zürcher Volkswirtschaftsdirektion (VD) muss einer ehemaligen Mitarbeiterin wegen der “Kindermädchen-Affäre” definitiv zwölf Monatslöhne Entschädigung zahlen. Das Bundesgericht hat bestätigt, dass die Frau ihre Stelle zu Recht fristlos gekündigt hat.
Die juristische Sekretärin war beim Amt für Wirtschaft und Arbeit mit dem illegal beschäftigten bulgarischen Kindermädchen des damaligen Schauspielhausdirektors Matthias Hartmann befasst gewesen. Die Frau hatte Meldung wegen Schwarzarbeit erstattet und ein Wiedererwägungsgesuch für eine Arbeitsbewilligung abgewiesen.
Mehrfach desavouiertIhre Vorgesetzten drückten auf Erteilung der Bewilligung, obwohl das Bundesamt für Migration (BFM) dies mehrmals abgelehnt hatte. Die damalige VD-Chefin Rita Fuhrer (SVP) wandte sich für eine Ausnahmeregelung sogar persönlich an den BFM-Direktor. Die betroffene Mitarbeiterin wurde mehrfach desavouiert und ihre Entscheide widerrufen.
Schliesslich wurde ihr das Dossier entzogen und einer anderen Mitarbeiterin zugeteilt. Im Februar 2007 kündigte die Frau aufgrund der Vorkommnisse ihre Stelle von sich aus fristlos. Das Zürcher Verwaltungsgericht sprach ihr später neun Monatslöhne als Abfindung sowie weitere drei Monatslöhne als Entschädigung zu.
Weiterarbeit nicht zumutbarZudem musste die VD die Gerichtskosten von 4000 Franken übernehmen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Kantons Zürich nun abgewiesen und festgestellt, das die Frau ihre Stelle zu Recht fristlos gekündigt hat. Nach Ansicht der Richter in Lausanne hat das Verwaltungsgericht nicht willkürlich entschieden.
Zu Recht habe es insbesondere festgestellt, dass der Frau aufgrund der Gesamtumstände eine Weiterführung ihrer Arbeit nicht mehr zuzumuten gewesen sei. Massgeblich sei, dass sie im fraglichen Verfahren mehrmals zu Unrecht korrigiert und kritisiert worden sei.
Der Regierungsrat hatte einer spätere Aufsichtsanzeige der Frau wegen Vetternwirtschaft und Begünstigung von Schwarzarbeit keine Folge gegeben und Regierungsrätin Rita Fuhrer korrektes Handeln attestiert. Hartmann war für die illegale Beschäftigung des Kindermädchens zu einer Busse verurteilt worden.

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