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Kleine Vereine müssen in der Schweiz keine Steuern mehr bezahlen

(Keystone-SDA) Kleine Vereine sollen in Zukunft von der Steuer befreit werden. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat einer entsprechenden Vorlage zugestimmt. Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist, dass sich der Verein ideellen Zwecken widmet.

Zudem darf der Gewinn höchstens 20’000 Franken betragen und ausschliesslich ideellen Zwecken gewidmet sein. Diese Bedingungen gelten für die Bundessteuer. Bei den Kantons- und Gemeindesteuern können die Kantone die Höhe der Freigrenze selbst bestimmen.

Heute sind nur jene juristischen Personen von der Steuer befreit, die einen öffentlichen oder gemeinnützigen Zweck verfolgen und deren Gewinn ausschliesslich diesen Zwecken gewidmet ist – eine bloss ideelle Tätigkeit genügt nicht.

Der Ständerat hatte sich einstimmig für die Steuerbefreiung ausgesprochen. In der vorberatenden Kommission des Nationalrats sprach sich aber eine starke Minderheit gegen die Vorlage aus. Aus ihrer Sicht reichen die heutigen Regeln, um Vereine mit ideellen Zielen zu unterstützen.

Am Montag folgte die grosse Kammer aber der Kommissionsmehrheit und sprach sich mit 126 zu 58 Stimmen bei einer Enthaltung für die Steuerbefreiung aus. Damit ist die Vorlage bereit für die Schlussabstimmung.

Widerstand von FDP, GLP und SP

Die Vorlage käme den “tausenden Vereinen zugute, die Aufgaben im Dienst der Allgemeinheit wahrnehmen”, sagte SVP-Nationalrat Adrian Amstutz (BE).

Der Widerstand kam aus den Reihen von FDP, GLP und SP. Den meisten Vereinen würde die Neuerung nichts nützen, sagte FDP-Nationalrat Andrea Caroni (AR). Die Mehrheit erziele keinen Gewinn oder so wenig, dass sie sich schon heute von den Steuern befreien lassen könnten.

Corrado Pardini (SP/BE) machte auf die Schwierigkeiten bei der Definition des ideellen Zwecks aufmerksam. Diese werde Anwälte und Gerichte beschäftigen. Dies bestritt auch die Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf nicht: “Es wird nicht ganz einfach sein, ideelle Zwecke zu definieren.” Diese Aufgabe komme nun der Rechtsprechung zu.

Mindereinnahmen von 1 Million

Bereits in der Vernehmlassung hatte eine Mehrheit der Kantone kritisiert, der Begriff “ideeller Zweck” sei unklar und führe zu Abgrenzungsproblemen. Aus Sicht des Bundesrates hält sich der Aufwand für die Kantone aber in Grenzen, da die Frage des ideellen Zwecks nur bei einem Gewinn unter 20’000 Franken beantwortet werden muss.

Gemäss Bundesrat führt das Gesetz bei der direkten Bundessteuer zu jährlichen Mindereinnahmen, die eine Million Franken “kaum überschreiten dürften”. Die Ausfälle auf Kantonsebene lassen sich wegen der flexiblen Freigrenze nicht beziffern.

Die Vorlage geht zurück auf einen Vorstoss des Schwyzer Ständerats Alex Kuprecht (SVP). Gemäss Kuprecht soll die Steuerbefreiung insbesondere der Jugend- und Nachwuchsförderung zugute kommen.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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