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Kommission will Gesetzesrevision nicht übers Knie brechen

(Keystone-SDA) Bern – Gut ein Jahr nach Inkrafttreten soll das Zivildienstgesetz nicht bereits revidiert werden. Dieser Ansicht ist die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerats. Zur Erhaltung der Wehrkraft seien die bereits getroffenen Massnahmen ausreichend.
Die Kommission begrüsse die Massnahmen zur Eindämmung der Übertritte von Militärdienstpflichtigen in den Zivildienst, die seit Oktober 2009 gelten, hielt sie in einem Communiqué vom Mittwoch fest. Eine sofortige Änderung dränge sich nicht auf. Zum jetzigen Zeitpunkt wäre sie “übers Knie gebrochen”.
Der Bundesrat solle indessen an seinem Kurs festhalten. Weitere Schritte auf dem Verordnungsweg bis Ende 2010 und eine gründliche Evaluation im Hinblick auf Gesetzesänderungen bis Ende 2011 seien weiterhin nötig.
Der vom Bundesrat vorgelegte Bericht über die Auswirkungen der Tatbeweislösung liefere eine erste Analyse und zeige Massnahmen, wie die Attraktivität des Zivildienstes gegenüber dem Militärdienst gesenkt werden könne.
Der Bundesrat solle rasch weitere Massnahmen prüfen, verlangt die Ständeratskommission. Darunter fallen etwa eine Verlängerung der Mindesteinsatzzeit im Zivildienst, eine Einschränkung der Wahlfreiheit bei den Einsätzen, der Verzicht auf das Zuhauseübernachten, die Aufhebung der Tagesarbeitszeit von 8 bis 9 Stunden und Anreize zu Langzeiteinsätzen. Zudem sollen Zivildienst-Einsatzverbände geschaffen werden.
Starker Anstieg der GesucheMänner, die aus Gewissensgründen keinen Militärdienst leisten wollen, müssen seit 1. April 2009 nicht mehr zur Gewissensprüfung antreten. Sie müssen nur den Tatbeweis erbringen, also bereit sein, anderthalb Mal länger Dienst zu leisten als in der Armee. Seit der Abschaffung der Gewissensprüfung stiegen die Gesuche um Zivildienst von vorher jährlich 1800 auf rund 8500.
Das Parlament zeigte sich beunruhigt über die steigende Zahl der Zivildienstgesuche. Beide Räte verlangten darum eine Revision des Zivildienstgesetzes.

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