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Konflikt zwischen Berlusconi und Staatsanwälten eskaliert

(Keystone-SDA) Der Konflikt zwischen dem italienischen Regierungschef Silvio Berlusconi und den Staatsanwälten ufert aus. Nun ruft der angeschlagene Ministerpräsident für den 13. Februar zu einer Grosskundgebung in Mailand auf.

Damit will er gegen all jene Richter und Staatsanwälte protestieren, die ihn nach seiner Meinung aus politischen Gründen verfolgen und aus dem Amt treiben wollen.

Unterdessen bleiben die in der “Affäre Ruby” ermittelnden Staatsanwälte dabei, bereits in wenigen Tagen einen Prozess gegen den 74-jährigen Medienzar und Milliardär beantragen zu wollen, wie italienische Medien am Freitag berichteten.

Das Tauziehen zwischen Berlusconi und den Mailänder Staatsanwälten beschäftigt auch das Parlament in Rom. Die Ermittler blitzten bei der Strafrechtskommission des Abgeordnetenhauses mit ihrem Vorstoss ab, als für die Anklage zuständig anerkannt zu werden.

Ihr Anliegen muss jetzt noch im Plenum behandelt werden. Die Staatsanwälte hatten dem Parlament Ermittlungsunterlagen geschickt, aus denen sie ihren Vorwurf des Amtsmissbrauchs und der Prostitution mit Minderjährigen gegen Berlusconi ableiten.

Abendessen mit “Unterhaltung”

Nach Berlusconis Darstellung hat es in seiner Villa Arcore bei Mailand statt wüster Partys nur Abendessen mit etwas Unterhaltung wie Kino oder Karaoke gegeben. Die Staatsanwälte gehen dagegen von sexuellen Beziehungen mit etlichen bezahlten Frauen aus.

Nach ihren Unterlagen war die damals noch minderjährige Marokkanerin, die unter dem Namen Ruby bekannt ist, nicht die einzige noch nicht erwachsene Party-Teilnehmerin. Prostitution mit Minderjährigen ist strafbar.

Steuerbetrugsprozess wird fortgesetzt

Am Freitag erreichte Berlusconi eine weitere Hiobsbotschaft aus Mailand: Der Prozess gegen ihn wegen Steuerbetrugs werde am 28. Februar fortgesetzt, teilten die zuständigen Richter mit.

Das Verfahren war im April 2010 ausgesetzt worden, nachdem das Parlament im März ein neues für den Regierungschef massgeschneidertes Immunitätsgesetzes verabschiedet hatte. Das Verfassungsgericht bezeichnete dieses jedoch Mitte Januar teilweise als rechtswidrig.

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