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Kopftuch-Verbot des Basketballverbandes für Muslimin zumutbar

(Keystone-SDA) Luzern – Das Verbot, beim Basketball ein Kopftuch zu tragen, ist für eine Muslimin durchaus eine Einschränkung der Persönlichkeitsrechte. Dennoch sei es zumutbar und keine Diskriminierung, hält das Amtsgericht Luzern-Land in seinem Urteil fest.
Der Fall der 19-jährigen Basketballspielerin mit Kopftuch hatte im Herbst 2009 für Schlagzeilen gesorgt. Der Basketballverband Pro Basket hatte ihr verboten, bei der Nationalliga-B-Mannschaft des STV Luzern mit Kopftuch zu spielen. Der Verband stützte sich dabei auf das internationale Reglement des Basketballs.
Im November reichte der Anwalt und grüne Nationalrat Daniel Vischer für die Sportlerin beim Amtsgericht Luzern-Land ein Rechtsbegehren ein. Verlangt wurde die Bewilligung zum Spielen mit Kopfbedeckung – dies für die Dauer eines Prozesses wegen Persönlichkeitsverletzung.
Mit dem Urteil wurde das Gesuch abgewiesen. Insgesamt sei das Interesse des Verbandes, die Spiele nach international geltenden Regeln abzuhalten, höher zu gewichten, als das individuelle Interesse der Klägerin, heisst es im Entscheid.
Das Kopftuch werde auch von Musliminnen selbst kontrovers diskutiert, hält das Gericht fest. Ob es eine zwingende religiöse Pflicht sei oder eher kulturell bedingt, sei umstritten.
Dem Verband wird andererseits attestiert, dass seine Vorschriften im Interesse eines geordneten Ablaufs des sportlichen Wettkampfes vertretbar seien. In jeder Mannschaftssportart seien gewisse Individualinteressen zurückzustellen.
Das Kopftuchverbot, so das Urteil des Amtsgerichtes, sei zwar eine Einschränkung der Persönlichkeitsrechte. Eine Diskriminierung sei indes nicht ersichtlich. Der Fall wird nun vor Schiedsgericht weitergezogen.

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