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Krankenkassen warnen vor Prämienschock wegen Spitalfinanzierung

(Keystone-SDA) Fallpauschalen und ein neues System der Spitalfinanzierung sollen helfen, die Gesundheitskosten zu senken. Ob die Rechnung auch für die Prämienzahler aufgeht, ist ungewiss. Die Krankenkassen jedenfalls rechnen mit einem Prämienschub von bis zu 3,5 Prozent.

Allerdings rechnen sie derzeit noch mit vielen Unbekannten. Fest steht aber, dass die Versicherer mit der neuen Spitalfinanzierung ab 2012 die Investitionskosten der Spitäler mittragen müssen. Dafür sind bisher allein die Kantone aufgekommen.

“Allein dadurch werden den Krankenkassen Mehrkosten von 640 Millionen Franken entstehen”, sagte Yves Seydoux, Sprecher der Groupe Mutuel, der Nachrichtenagentur SDA. Für die Versicherten würde das einen Prämienanstieg von 2,7 Prozent bedeuten – zusätzlich zu den ohnehin ständig steigenden Kosten im Gesundheitswesen.

Stefan Kaufmann, Direktor des Krankenkassendachverbands santésuisse, rechnet mit einem noch markanteren Prämienschub. Aufgrund der Angaben der Kantone schätzt er die Mehrkosten auf über 700 Millionen Franken, was bei den Prämien mit rund 3,5 Prozent zu Buche schlägt.

Zusätzliche Kosten

Technisch gesehen handelt es sich bloss um eine neue Verteilung der Kosten: Bisher hat der Steuerzahler die Spitalinvestitionen allein gedeckt, neu beteiligt sich auch der Prämienzahler daran. Da trotz dieser Entlastung der Staatskassen keine Steuersenkungen zu erwarten sind, dürfte es sich für die Bevölkerung am Ende doch um Mehrkosten handeln.

Wie die Kantone damit umgehen, ist noch nicht klar. Von Gesetzes wegen müssen sie für mindestens 55 Prozent der Kosten der stationären Behandlungen und damit auch der Investitionskosten der Spitäler aufkommen. Um die Prämienzahler zu entlasten, können sie aber auch einen grösseren Anteil übernehmen.

“In Basel wollen wir eine zusätzliche Prämienbelastung vermeiden”, sagte etwa der Basler Gesundheitsdirektor Carlo Conti gegenüber der SDA. Auch der Kanton Genf, der schon heute die höchsten Prämien der Schweiz hat, wird mehr als das Minimum übernehmen. Der Kanton Aargau dagegen darf wegen der tiefen Prämien das Minimum von 55 Prozent sogar unterschreiten und will von diesem Recht auch Gebrauch machen.

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