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Landgericht Mannheim will Schweizer Zeugin in Zürich befragen

(Keystone-SDA) Zürich – Die Staatsanwaltschaft Zürich hat grünes Licht gegeben für die Befragung einer Schweizer Zeugin im Vergewaltigungs-Prozess gegen Wettermoderator Jörg Kachelmann. Das Landgericht Mannheim hatte dazu vergangene Woche ein Rechtshilfeersuchen gestellt.
Weil die Frau sich geweigert hatte, nach Mannheim zu reisen, soll sie nun von der Zürcher Staatsanwaltschaft befragt werden. Diese hat eine entsprechende Verfügung erlassen.
Dagegen kann die Betroffene allerdings noch Beschwerde einreichen, wie der zuständige stellvertretende Leitende Zürcher Staatsanwalt Marcel Strassburger, eine Meldung der deutschen Nachrichtenagentur dapd vom Dienstag bestätigte. Die Frist dafür läuft zehn Tage ab Empfang des Entscheids.
In der Verfügung wird unter anderem festgelegt, wie eine Einvernahme stattfindet und wer daran teilnehmen darf. Sie findet in jedem Fall nicht öffentlich statt.
Bei der Schweizer Zeugin handelt es sich um eine Ex-Partnerin von Kachelmann. Die Ermittler hatten die Frau kontaktiert, nachdem sie im beschlagnahmten Handy des Wettermoderators auf gelöschte Korrespondenz mit ihr gestossen waren. Sie hatte sich geweigert nach Mannheim zu reisen und ihre Aussage dort zu machen.
Jörg Kachelmann muss sich seit dem 6. September 2010 wegen schwerer Vergewaltigung seiner langjährigen Freundin vor Gericht verantworten. Er bestreitet die Tat.

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