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Lebenslange Verwahrung wegen Tötung eines Callgirls beantragt

(Keystone-SDA) Weinfelden TG – Lebenslange Verwahrung droht einem 43-jährigen Schweizer, der 2008 in Märstetten TG ein Callgirl erstochen haben soll. Gutachter sagten am Mittwoch vor dem Kreisgericht Weinfelden, der sexuelle Sadist sei hochgradig rückfallgefährdet und nicht therapierbar.
Folgt das Bezirksgericht Weinfelden dem Antrag der Anklage, wäre es das erste Mal seit der Annahme der Verwahrungs-Initiative, dass ein Schweizer Gericht eine lebenslängliche Verwahrung ausspräche.
Dem wegen Vergewaltigungen mehrfach vorbestraften Mann wird vorgeworfen, in der Nacht auf den 27. August 2008 in seiner Wohnung im thurgauischen Märstetten eine 30-jährige thailändische Sexarbeiterin mit einem Messer umgebracht zu haben.
Die Tote soll er dann in einen Koffer gepackt, mit seinem Töffli in einen Wald transportiert und einen Abhang hinuntergeworfen haben. Die Leiche wurde trotz intensiver Suche erst einen Monat nach dem Verschwinden der Frau in einem Wald bei Märstetten gefunden.
Ausserdem soll der Mann seine frühere Lebenspartnerin, mit der er eine Tochter hat, mehrmals brutal sexuell missbraucht haben. Wegen vorsätzlicher Tötung und mehrfacher qualifizierter sexueller Nötigung fordert die Anklage eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren mit anschliessender lebenslänglicher Verwahrung.
Sexueller SadistAm zweiten Verhandlungstag stellten zwei Gerichtspsychiater ihre Gutachten vor. Für die Beurteilung einer lebenslänglichen Verwahrung für nicht therapierbare, extrem gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter sind zwei unabhängige Gutachten von erfahrenen Sachverständigen vorgeschrieben.
Laut übereinstimmenden Aussagen der Forensiker hat der Angeklagte eine massive dissoziale Persönlichkeitsstörung. Er sei ein sexueller Sadist, der Lust empfinde, wenn er Frauen vergewaltige und ihnen Schmerzen zufüge.
Hohe RückfallgefahrDer psychisch gestörte und Alkohol abhängige Mann sei hochgradig rückfallgefährdet. “Die Rückfallgefahr liegt bei 50 Prozent. Das ist bei einem Tötungsdelikt sehr hoch”, sagte derjenige Gerichtspsychiater, der den Angeklagten bereits vor dessen letzter Verurteilung vor 20 Jahren begutachtet hatte.
Laut dem zweiten Psychiater ist die Rückfallgefahr für schwere sexuelle Gewalt beim Angeklagten alarmierend hoch: “Auf einer Skala von null bis vier liegt sie bei vier.” Der Mann zeige keine Einsicht und Veränderungsbereitschaft. Er sei nicht therapierbar.
Die Verhandlung ist abgeschlossen. Das Urteil wird am 7. Oktober eröffnet.

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