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Luzerner Hooligan zu Strafe von gegen 16’000 Franken verurteilt

(Keystone-SDA) Ein Fussballfan, der im Sommer 2014 nach einem Match in Luzern an Ausschreitungen teilgenommen hat, ist zu einer Strafe von gegen 16’000 Franken bestraft worden. Der 27-Jährige ist ein Wiederholungstäter.

Wie die Staatsanwaltschaft am Dienstag mitteilte, wurde der in der Stadt Luzern wohnhafte Mann wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden, Landfriedensbruch und Vermummung zu 130 Tagessätzen à 110 Franken verurteilt. Ergänzt wurde diese Geldstrafe in der Höhe von 14’300 Franken mit einer Busse von 1500 Franken. Dazu kommen amtliche Kosten von 1210 Franken.

Ob der Verurteilte die ganze Summe von 17’010 Franken zahlen muss, ist offen. Von der Geldstrafe wurden nur 40 Tagessätze unbedingt ausgesprochen, der Rest wird ihm bei einer Probezeit von drei Jahren erlassen. Der Verurteilte wird somit für seine Taten mit mindestens 7’110 Franken vom Staat zur Kasse gebeten.

Das Urteil gegen den Hooligan ist rechtskräftig. Er ist bereits mehrfach wegen ähnlicher Delikte vorbestraft.

Zu den Ausschreitungen war es am 16. August 2014 nach einem Match zwischen dem FC Luzern und den FC Zürich gekommen. Fünf Polizisten wurden verletzt, es entstand Sachschaden von über 30’000 Franken. Der Verurteilte habe sich vor dem Luzerner Fanlokal “Zone 5” im Pulk der Hooligans aufgehalten und diese zum Teil koordiniert, schreibt die Staatsanwaltschaft.

Zu den Ausschreitungen sind zur Zeit acht Untersuchungen gegen mutmassliche Täter hängig, drei davon sind Zürcher, fünf sind Luzerner Fans. Weitere Abklärung zur Identifikation der Randalierer sind am Laufen.

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