Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

Mann muss nach Schiesserei in Pokerrunde 12 Jahre hinter Gitter

(Keystone-SDA) Zwölf Jahre Freiheitsentzug wegen mehrfach versuchter vorsätzlicher Tötung und versuchtem schweren Raub. Das Zürcher Obergericht hat am Dienstag das Urteil des Zürcher Bezirkskgerichtes gegen einen türkischen Pizzaiolo aus Volketswil ZH bestätigt.

Der 32-Jährige hatte eine Pokerrunde überfallen und einen Spieler angeschossen. Im Oktober 2010 hatte der Mann zusammen mit einem älteren Landsmann eine Bar an der Zürcher Langstrasse überfallen. Beide Männer waren mit geladenen Pistolen bewaffnet und eröffneten das Feuer.

Einer der Pokerspieler wurde gleich zwei Mal von je einer Kugel der beiden Schützen getroffen, überlebte aber. Andere aus der Runde konnten die Täter schliesslich überwältigen und der Polizei übergeben.

Mutmasslicher Haupttäter nahm sich das Leben

Der ältere mutmassliche Haupttäter nahm sich kurz vor Prozessbeginn im Oktober 2012 das Leben. Der Pizza-Bäcker stand deshalb alleine vor Gericht und beteuerte stets seine Unschuld.

Er sei von seinem Komplizen zur Teilnahme am Überfall gezwungen worden. Aus Angst habe er ihm gehorcht, behauptete er. Zudem habe ihm der ältere Landsmann die Waffe gegeben und ihm wahrheitswidrig erklärt, es handle sich bloss um eine Schreckschusspistole.

Unschuldsversion wenig glaubhaft

Das Bezirksgericht stufte die Unschuldsversion des Beschuldigten als unglaubhaft ein. Er habe wissentlich und willentlich am Überfall teilgenommen.

Die Richter verneinten zwar eine besondere Skrupellosigkeit und damit die Qualifikation als Mordversuche. Sie gingen bei den Schüssen von mehrfachen Tötungsversuchen aus. Zudem habe sich der Beschuldigte des versuchten schweren Raubes schuldig gemacht. Das Gericht verhängte eine zwölfjährige Freiheitsstrafe.

Die Staatsanwaltschaft hatte gegen das Urteil des Bezirksgerichts Berufung eingelegt. Sie forderte eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren wegen mehrfachen Mordversuchs. Das Obergericht folgte nun ihrem Antrag jedoch nicht.

Der Mann war zudem verpflichtet worden, dem Opfer eine Genugtuung von 10’000 Franken zu bezahlen. Der geschädigte Barbetreiber – ihm hatte der Täter knapp am Kopf vorbeigeschossen – soll 1000 Franken Schmerzensgeld erhalten.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft