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Marc Wehrlin soll zwischen Filmförderern und Filmbranche schlichten

(Keystone-SDA) Bern – Im Streit um die Filmförderung schaltet das Eidgenössische Departement des Innern EDI einen Schlichter ein. Marc Wehrlin soll dafür sorgen, dass “die neuen Förderkonzepte die Unterstützung der Filmbranche” finden. Das Konzept für die Förderperiode 2012-2015 muss bis 2012 verabschiedet werden.
Wehrlin ist der Vorgänger des noch amtierenden Filmchefs Nicolas Bideau. Der 57-jährige Berner Anwalt und Politiker hat in seiner Amtszeit als Filmchef 1995-2005 viel zur “Modernisierung” der Schweizer Filmförderung beigetragen und etwa das 2002 in Kraft getretene Filmgesetz mitverantwortet.
Rolf Schmid, Präsident des Schweizer Filmproduzentenverband SFP, zeigte sich am Freitag gegenüber der SDA erfreut über diese Massnahme. “Das ist für uns ein Signal, dass unsere Bedenken ernst genommen werden”.
Wehrlins Mandat startet gemäss EDI am 1. August und dauert ein Jahr. Erst nachher soll der Ende 2010 scheidende Sektionschef Nicolas Bideau ersetzt werden. Schmid hofft deshalb, dass die Verbände auch bei der Wahl mitbestimmen dürfen.
Marc Wehrlin werde nun eine “Bestandesaufnahme durchführen, die Konfliktfelder aufdecken und den konstruktiven Dialog zwischen den verschiedenen Partnern, namentlich dem Bundesamt für Kultur, der Eidgenössischen Filmkommission und den wichtigsten Akteuren der Filmbranche fördern”, teilte das EDI am Freitag mit.
Beschwerderückzug noch unklar
Auch nach Nicolas Bideaus Rücktrittserklärung im Mai wollten die beiden Produzentenverbände SFP und GARP (Gruppe Autoren, Regisseure, Produzenten) an ihrer Aufsichtsbeschwerde gegen die Filmpolitik des Bundes festhalten. Ob sich die Lage nun geändert hat, wollen sie nach dem Filmfestival von Locarno (4. bis 14. August) entscheiden, wie Schmid sagt.
Die Verbände hatten die Aufsichtsbeschwerde vor einem Jahr eingereicht. Ein zentraler Kritikpunkt ist die Verletzung der Ausstandspflicht: Die Förderkommission hatte zwei ihrer Mitglieder Geld zugesprochen. Moniert wird auch die personelle Unausgewogenheit des Gremiums.

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