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Maximal 1134,71 Euro bei Verlust von Fluggepäck

(Keystone-SDA) Brüssel – Flugreisende können beim Verlust ihres Gepäcks höchstens 1134,71 Euro Entschädigung von der Fluggesellschaft erwarten. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden.
Dieser Obergrenze können Reisende nur entgehen, wenn sie vor dem Abflug einen höheren Wert des Gepäcks angeben und dafür auch gesonderte Gebühren bezahlen.
Der Gerichtshof musste entscheiden, wie das Abkommen von Montreal zu deuten sei, in dem die Höchstgrenzen für Entschädigung bei Gepäckverlust festgelegt wurden. Ein Reisender hatte von einer Fluggesellschaft 2700 Euro für ein zwischen Barcelona und Porto verschwundenes Gepäckstück verlangt.
Zusätzlich wollte er 500 Euro für immateriellen Schaden. Der EuGH entschied, es gebe nur eine einzige Obergrenze, die sowohl materiellen als auch immateriellen Schaden abdecke.
Sinn des Abkommens von Montreal sei unter anderem, für einen “gerechten Interessensausgleich” zwischen Fluggesellschaften und Reisenden zu sorgen. Deswegen seien “eindeutige Höchstbeträge” für Schadenersatz nötig, damit eine “einfache und schnelle Entschädigung der Fluggäste” möglich sei.
Den Fluggesellschaften dürfe keine “übermässige, schwer feststell- und berechenbare Ersatzpflicht” aufgebürdet werden. Zudem könne jeder Reisende durch eine entsprechende Zusatzgebühr für eine höhere Entschädigung im Fall des Falles sorgen.

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