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Mehr Artenschutz bei Dresdener Waldschlösschenbrücke

Baustelle der Waldschlösschenbrücke 2011. Seit 2012 ist die Brücke offen. (Archiv) Keystone/AP dapd/MATTHIAS RIETSCHEL sda-ats

(Keystone-SDA) Die Zukunft der umstrittenen Dresdener Waldschlösschenbrücke ist weiter offen. Die Behörden müssen das Bauwerk nun nachträglich einer strengen Umweltverträglichkeitsprüfung auf Grundlage der europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) unterziehen.

Dies geht aus einer am Freitag verkündeten Entscheidung des deutschen Bundesverwaltungsgerichts zu Fehlern im Planfeststellungsbeschluss hervor.

Ein Bauprojekt darf demnach nur fortgesetzt werden, wenn eine Verschlechterung der Lebensräume und eine Störung von Arten ausgeschlossen ist. (Az. 9 C 3.16) Die über 600 Meter lange und rund 181 Millionen Euro teure Brücke darf laut Urteil aber vorerst weiter genutzt werden.

Die Leipziger Richter hatten den komplizierten und seit 2004 von Umweltschützern betriebenen Streit dem Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vorgelegt, weil das Gebiet um die Brücke erst nach dem Planfeststellungsbeschluss als FFH-Schutzgebiet ausgewiesen worden war. Der EuGH entschied daraufhin im Januar, dass in solchen Fällen eine nachträgliche Prüfung nach Massgabe der FFH-Richtlinie durchgeführt werden muss.

Die Leipziger Richter setzten diese Entscheidung nun um und gaben den Dresdener Behörden eine entsprechende Prüfung auf. Damit bleibt vorerst offen, ob die Brücke künftig weiter vom Autoverkehr genutzt werden kann oder etwa wegen der Gefährdung der seltenen Kleinen Hufeisennasenfledermaus nur noch den Fussgängern für die Elbüberquerung vorbehalten bleibt.

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