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Milde Strafe für angeklagten Lokführer von Granges-Marnand verlangt

Beim Zusammenstoss der beiden Regionalzüge beim Bahnhof Granges-Marnand VD verstarb einer der beteiligten Lokführer. (Archivbild) KEYSTONE/LAURENT GILLIERON sda-ats

(Keystone-SDA) Vier Jahre nach dem tödlichen Zugunfall von Granges-Marnand VD hat am Dienstag ein Lokführer vor Gericht bestritten, ein Haltesignal missachtet zu haben. Die Staatsanwaltschaft forderte eine bedingte Geldstrafe.

“Ich habe nach vorne geschaut und ein grünes Rund gesehen”, sagte der Lokführer vor Gericht. “Das ist unmöglich, sie sind bei Rot abgefahren und sie sind nicht farbenblind”, entgegnete der Präsident des Regionalgerichtes des nördlichen Kantonsteils der Waadt.

“Wenn ich ein rotes Signal gesehen hätte, wäre ich nicht abgefahren”, bekräftigte der erfahrene Lokführer. Er erklärte zudem, dass sein Zug mit einer Verspätung von zwei Minuten verkehrt sei. “Meine oberste Priorität war es, diese Verspätung zu verringern oder zumindest nicht grösser werden zu lassen”, sagte der 58-Jährige.

Der Lokführer arbeitet nach wie vor bei der SBB, allerdings heute im Büro. Zum ersten Prozesstermin Ende Mai erschien der Angeklagte nicht, da ihn der Unfall psychisch noch zu stark belastet hatte. Am Dienstag beschrieb er nun den Unfallhergang vor Gericht.

Er habe die Gefahr erst erkannt, als er den entgegenkommenden Zug gesehen habe, sagte der Lokführer. Sofort betätigte er die Notbremse und stand auf. Er hatte die Hand am Türgriff des Führerstandes, als es zum Aufprall kam.

Lokführer verstorben

Beim verhängnisvollen Unfall vom 29. Juli 2013 verstarb der 24-jährige Lokführer des anderen Zuges. Der angeklagte Lokführer war mit dem Regionalzug von Payerne VD in Richtung Lausanne unterwegs gewesen. Nur 332 Meter nach dem Halt im Kreuzungsbahnhof von Granges-Marnand kam es zur Kollision mit dem entgegenkommenden RegioExpress.

Von den 45 Passagieren in beiden Zügen wurden 26 verletzt, sechs davon schwer. Die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) hielt in ihrem Schlussbericht im Juli 2014 fest, dass der Zug im Bahnhof abfuhr, obwohl das Signal auf “Halt” gestellt war.

Der Waadtländer Staatsanwalt Stéphan Johner verlangte am Dienstag einen Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung. Er forderte eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen bei einer Bewährungszeit von zwei Jahren.

Staatsanwalt: “Kann jedem passieren”

“Das ist eine vernünftige Strafe”, sagte Johner vor Gericht. Ein Rotlicht zu überfahren, das könne jedem passieren, sagte der Staatsanwalt. Die Folgen seien “dramatisch” gewesen.

Für eine noch mildere Strafe plädierte Tiphanie Chappuis, die Verteidigerin des Angeklagten. Für ihren Mandanten sei nichts mehr wie zuvor, zu seinem grossen Leidwesen müsse er heute im Büro arbeiten. “In Granges-Marnand war er absolut auf sich alleine gestellt.”

Bahnhof nachgerüstet

Nach dem Unfall war auch die SBB in die Kritik geraten, weil der Bahnhof Granges-Marnand nicht mit einem Zugbeeinflussungssystem (ZUB) ausgerüstet war. Nach dem Unfall wurde zunächst das Vier-Augen-Prinzip eingeführt und der Fahrdienstleiter musste die Abfahrterlaubnis erteilen. Seit April 2016 ist das ZUB in Betrieb.

Die Eltern des verstorbenen Lokführers verlangten, dass auch eine Mitschuld der SBB vor Gericht geprüft wird, nachdem die Staatsanwaltschaft zunächst nicht auf eine entsprechende Klage eingetreten war.

Nachdem das Waadtländer Kantonsgericht einen Rekurs gegen den Entscheid gutgeheissen hatte, musste die Staatsanwaltschaft dennoch gegen die SBB ermitteln. Sie teilte letztes Jahr mit, dass die SBB keine strafrechtliche Verantwortung trage. Es stand deshalb einzig der Lokführer vor Gericht.

Lokführer unter Druck

Das wurde am Montag von mehreren Lokführern kritisiert, welche als Zeugen vor Gericht aussagten. Einer von ihnen stellte kurz vor der Mittagspause die Frage: “Warum gibt es nur einen Angeklagten heute?” Die Lokführer kritisierten auch der Druck wegen der Pünktlichkeit.

Schwer wiege auch der Wegfall der doppelten Kontrolle, weshalb die Lokführer die ganze Verantwortung schultern müssten. “Früher hatte es sechs Augen, heute nur noch deren zwei”, sagte einer. Jeder habe bereits einmal ein Haltesignal überfahren, auch wenn das der Alptraum eines jeden Lokführers sei, sagte ein Zeuge. Das Urteil wird am nächsten Dienstag eröffnet.

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