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Mittäter im Tötungsdelikt Roggwil zu 15 Jahren verurteilt

(Keystone-SDA) Im Fall des Tötungsdelikts an einem 79-jährigen Rentner im Jahr 2003 im bernischen Roggwil ist der zweite Täter am Dienstag zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt worden. Das Gericht sprach den 29-jährigen Serben des Mordes und gefährlichen Raubes schuldig.

Die Beweisführung sei zwar schwierig gewesen, sagte der Präsident des Regionalgerichts Aarwangen bei der Urteilsverkündung. Aufgrund wichtiger Indizien habe am Schluss aber ein Mosaik resultiert, das ein klares Bild abgebe.

Schwierig war etwa, dass der Beschuldigte seine Aussage mehrmals änderte und einen beispiellosen “Slalomlauf” hinlegte, wie der Gerichtspräsident ausführte.

So hatte der Beschuldigte nach seiner Verhaftung im Sommer 2009 noch zugegeben, im Haus des brutal umgebrachten Rentners gewesen zu sein und die Tat mindestens beobachtet zu haben. Zuletzt wollte er aber nur Chauffeurdienste geleistet haben.

Doch die vielen Indizien in Kombination mit der Analyse des Aussageverhaltens hätten das Bild des Beschuldigten als Mittäter verdeutlicht, sagte der Gerichtspräsident. Demnach sei davon auszugehen, dass es zwei Täter gegeben habe und als Komplize kein anderer als der Beschuldigte in Frage komme.

Äusserst qualvoller Tod

Laut dem Gericht dürften die beiden Täter, die durch das offene Fenster in die Wohnung im bernischen Roggwil stiegen, von der Anwesenheit und der Gegenwehr des Rentners überrascht worden sein. Dadurch sei die Angelegenheit wohl aus dem Ruder gelaufen, zumal es den Tätern um den Einbruch gegangen sei und nicht um die Tötung des Mannes.

Es handle sich um ein schreckliches Verbrechen, betonte der Gerichtspräsident. Das Opfer, ein pensionierter Metzgermeister, müsse einen äusserst qualvollen Tod erlitten haben.

Laut Anklageschrift überwältigten die Beteiligten den betagten Mann im Schlafzimmer und versetzten ihm Schläge und Tritte gegen Rücken, Brustkorb, Hals und Kopf. Zusätzlich fesselten und knebelten sie den Mann. Die Beute betrug um die 2000 Franken.

Für das fünfköpfige Gericht steht fest, dass beide Täter zum Teil gemeinsam und phasenweise auch alleine am Tatort auf das Opfer einwirkten. Der Gerichtspräsident unterstrich die “unglaubliche kriminelle Energie” beim Raubmord im Hitzesommer 2003 in Roggwil.

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