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Nationalratskommission will Eigenmietwert beibehalten

(Keystone-SDA) Die Besteuerung des Eigenmietwerts soll vorläufig nicht aufgehoben werden. Die Wirtschaftskommission des Nationalrats empfiehlt die Initiative “Sicheres Wohnen im Alter” zur Ablehnung. Er will dem Volksbegehren des Hauseigentümerverbandes auch keinen Gegenvorschlag gegenüberstellen.

Mit 14 zu 12 Stimmen empfiehlt die Wirtschaftskommission (WAK) ihrem Rat, die Initiative in der Sommersession abzulehnen. Der Hauseigentümerverband (HEV) möchte mit dem Volksbegehren dafür sorgen, dass Hauseigentümer im Rentenalter von der Eigenmietwertbesteuerung befreit werden, wenn sie das wünschen.

Mit 14 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen empfiehlt die WAK gleichzeitig, nicht auf den vom Bundesrat entworfenen und vom Ständerat in der Frühjahrssession weiter entwickelten indirekten Gegenvorschlag einzutreten.

Angst vor Steuerausfällen

Stattdessen entschied sich die WAK mit 13 zu 12 Stimmen bei einer Enthaltung dafür, die beiden Vorlagen zu entkoppeln. Die Initiative könnte damit dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden, ohne dass die Differenzen zwischen den Räten zum Gegenvorschlag bereinigt wurden.

Laut Kommissionspräsidenten Hansruedi Wandfluh (SVP/BE) ist die Mehrheit der Meinung, dass es sich bei dem Gesetzesentwurf nicht um einen eigentlichen Gegenvorschlag zur Initiative handelt. Während die Initiative gezielt eine Entlastung der Rentner anstrebe, wolle der Gegenvorschlag die Eigenmietwertbesteuerung für alle abschaffen.

Dies geht jedoch einer Mehrheit der Kommission zu weit, vorab aus steuerpolitischen Gründen, wie Wandfluh sagte.

Für eine Kommissionsminderheit stellt der Gegenvorschlag jedoch einen guten Kompromiss dar. Der Systemwechsel bringe die schon lange geforderte Vereinfachung des Steuersystems. Zudem würden so Anreize geschaffen, Schulden zu tilgen. Sie beantragt dem Nationalrat deshalb, auf die Vorlage einzutreten und sich erst nach der Detailberatung für oder gegen den Gegenvorschlag zu entscheiden.

Gegen die Initiative spricht nach Ansicht der Kommissionsmehrheit, dass damit zwei Klassen von Hauseigentümer geschaffen werden: solche über und solche unter dem AHV-Alter. Dies führe nach Ansicht der Mehrheit zu Verzerrungen und Ungerechtigkeiten, sagte Wandfluh.

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