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Neue Regelung für Taxifahrten von und zum Zürcher Flughafen geplant

(Keystone-SDA) Zürich/Bern – Eine neue Regelung für grenzüberschreitende Taxifahrten vom und zum Zürcher Flughafen wird gemeinsam von Bund, Kanton Zürich, Stadt Kloten und dem Flughafen erarbeitet. Bis Lösungen vorliegen, gilt die bisherige Praxis, wie das Bundesamt für Verkehr am Montag mitteilte.
Ausgelöst wurden die Diskussionen durch die Ankündigung Mitte Juni durch die Stadt Kloten, der Zugang ausländischer Taxi-Anbieter zum Flughafen werde eingeschränkt. Die bisherige Praxis für grenzüberschreitende Taxifahrten werde unter Berufung auf Staatsverträge mit Deutschland und Österreich von 1953 und 1958 geändert, hiess es.
Deutsche Taxiunternehmen setzten sich zur Wehr. Es sei politisch fragwürdig, ein Verbot durchzusetzen, das zuvor über ein halbes Jahrhundert nicht angewendet worden sei, monierte die Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee (IHK).
Der Druck zur Reaktivierung des Staatsvertrages kam von Zürcher Taxifahrern, die sich über die ausländische Konkurrenz ärgerten. Sie reichten im letzten Dezember eine Petition ein, in der die Durchsetzung der Bestimmungen verlangt wird.
Erste Gespräche zwischen Vertreterinnen und Vertretern von Bund, Kanton, Kloten und Flughafen über die vom Bund vorgenommenen Rechtsabklärungen fanden am letzten Freitag statt. Eine Arbeitsgruppe werde nun bis im Frühjahr 2011 Lösungen konkretisieren, heisst es in der Mitteilung des Bundesamtes für Verkehr.
Berücksichtigt werden sollen laut Mitteilung “sowohl die schweizerischen wie auch die grenzüberschreitenden Interessen”. Die bisherige Praxis für Taxifahrten von und zum Flughafen gilt vorläufig unverändert. Die Stadt Kloten werde nicht wie angekündigt ab Anfang 2011 deutsche Taxibetreiber büssen, die Fahrgäste ausserhalb einer Fünf-Kilometer-Zone entlang der Grenze abholen.

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