Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

Neuenburger Justiz verurteilt Didier Cuche wegen Verkehrsdelikten

Wegen des Autounfalls musste sich Didier Cuche Ende August 2015 vor Gericht verantworten. (Archivbild) KEYSTONE/SANDRO CAMPARDO sda-ats

(Keystone-SDA) Der ehemalige Skirennfahrer Didier Cuche ist von der Neuenburger Justiz wegen mehreren Verstössen gegen das Strassenverkehrsgesetz zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden. Es geht um einen Autounfall vom Juni 2014.

Damals war Cuche auf dem Heimweg von einem Abend mit Freunden in der Neuenburger Gemeinde Fontainemelon in zwei Pfosten der Streckenbegrenzung geprallt, als er einem Tier ausweichen wollte.

Das Regionalgericht Montagnes und Val-de-Ruz sprach den ehemaligen Skirennfahrer wegen des Verlierens der Herrschaft über das Fahrzeug und einer fehlerhaften Benachrichtigung der Polizei über den Schaden für schuldig, wie die Neuenburger Justiz am Montag mitteilte.

Zudem habe Cuche den Unfallort unerlaubt vor dem Eintreffen der Polizei verlassen, was eine sofortige Kontrolle seiner Fahrtüchtigkeit unmöglich gemacht habe. Nichts im Dossier lasse jedoch auf ein Fahren unter dem Einfluss von Alkohol schliessen, wie die Neuenburger Justiz in der Medienmitteilung festhielt.

“Ich habe heute erfahren, dass meine Einschätzung meines Fehlverhaltens im Zusammenhang mit einem Vorfall im Strassenverkehr leider vom Gericht nur teilweise geteilt wird”, teilte Didier Cuche kurz nach der Veröffentlichung des Urteils in einer Stellungnahme mit.

Mildere Strafe

Er zeigte sich jedoch froh darüber, dass “Fahren im angetrunkenem Zustand” für das Gericht kein Thema mehr war. Das Gericht verurteilte Cuche zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen und einer Busse von 2000 Franken.

Es blieb damit unter dem Strafbefehl der Neuenburger Staatsanwaltschaft, die Cuche zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen und 6900 Franken Busse verurteilt hatte. Weil Cuche diesen Strafbefehl angefochten hatte, kam es zum Prozess. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann innerhalb von 20 Tagen angefochten werden.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft