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Neues Gesetz regelt Rechte der Menschen und nicht der Forschung

(Keystone-SDA) Das Wohl und der Schutz des Menschen, an dem geforscht wird, steht im Zentrum des neuen Gesetzes über die Forschung am Menschen. Der Nationalrat ist in der Detailberatung des neuen Gesetzes dem Bundesrat gefolgt und hat sich Liberalisierungswünschen widersetzt.

Wie hart um Konzepte und Definitionen gerungen werden musste, verdeutlichte die Abstimmung über den Zweckartikel am Mittwoch. SVP, FDP und BDP forderten die Nennung der Forschungsfreiheit im Gesetz und unterlagen mit einer Stimme Unterschied bei 77 zu 76 Stimmen und 1 Enthaltung.

Und damit war dann klar, dass der Schutz des Menschen im Mittelpunkt des Gesetzes stehen würde. Der Nationalrat entschied sich gegen den Willen der Rechten für ein Schutzgesetz für Menschen, an denen geforscht wird, und gegen ein Förderungsgesetz für die Forschung.

Schutz des Menschen als höchstes Gut

SP, Grünen, CVP und Teile der FDP folgten damit fast auf der ganzen Linie dem Bundesrat, dem die Lorbeeren für den Gesetzesentwurf gebühren. Die Ausnahmen sind gering. So wurde ein Absatz aus dem Sicherstellungsartikel gestrichen, der geschädigten Personen die Unterstützung des Bundes zusichern sollte, wenn sie gegen haftende Forscher vorgehen wollen.

Und in das geplante öffentliche Register müssen entgegen dem Wunsch des Bundesrates nur “bewilligte interventionelle klinische Studien” eingetragen werden, statt alle bewilligten Forschungsprojekte.

Verfassungsartikel umgesetzt

Diese Abweichungen schmälern den Schutz des Menschen keineswegs. Vielmehr hat der Nationalrat mit 149 zu 13 Stimmen aus der SVP und 6 Enthaltungen einem Gesetz zugestimmt, das den Verfassungsartikel über die medizinische Forschung am Menschen, welcher vom Volk mit über 77 Prozent der Stimmen angenommen wurde, umsetzt.

Es definiert die Forschung als methodengeleitete Suche nach verallgemeinerbaren Erkenntnissen, aber auch die Forschung zu Krankheiten oder zu Aufbau und Funktion des menschlichen Körpers. Es definiert biologische und genetische Materialien und gesundheitsbezogene Personendaten, mit welchen geforscht werden darf.

Es hält im Relevanzartikel fest, dass nur am Menschen geforscht werden darf, wenn diese Forschung für die Wissenschaft relevant ist. Im Rat wurde präzisiert, dass die Forschungsfrage relevant sein müsse. Dies könne vom Resultat nicht erwartet werden.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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