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Nicht alle Kantone verfolgen Tierquälerei gleich konsequent

(Keystone-SDA) Die Strafverfahren wegen Tierquälerei haben 2013 erneut zugenommen. Mit 1542 Fällen erreichten sie einen absoluten Höchstwert, wie die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) festhält. Stossend sei, dass Delikte nicht in allen Kantonen gleich konsequent verfolgt werden.

Gegenüber 2012 hat die Zahl der Fälle um 131 zugenommen, wie TIR-Mitarbeiterin Nora Flückiger am Donnerstag vor den Medien sagte. Dies entspricht einem Anstieg um neun Prozent. Diese Entwicklung sei positiv und bedeute nicht etwa, dass mehr Tiere gequält würden. Vielmehr werden immer mehr Verfahren eingeleitet, wie die Juristin erklärte. Die Fallzahl seit 2004 habe sich mehr als verdreifacht.

Allerdings bestünden beim Vollzug der Tierschutzgesetzgebung zwischen den Kantonen nach wie vor grosse Unterschiede. Wie in den Vorjahren werden Tierquälereien im Kanton Bern am konsequentesten verfolgt, gefolgt von Zürich und St. Gallen. Ein Grund dafür sieht die Stiftung darin, das in allen drei Kantonen spezielle Strafverfolgungs- bzw. Vollzugsstrukturen existieren.

Immer besser funktioniere der Strafvollzug in Graubünden, sagte Flückiger. Sie führt dies im Wesentlichen auf die 2010 geschaffene Fachstelle für Tierschutz zurück. Fortschritte liessen sich auch in Luzern sowie im Wallis feststellen, das allerdings noch immer weit hinter den anderen Kantonen zurückliege.

In anderen Kantonen werden Tierschutzdelikte hingegen noch kaum verfolgt und bestraft. Sehr tiefe Fallzahlen liegen aus Glarus, Neuenburg, Genf, Jura und Nidwalden vor.

Hunde werden am meisten gequält

In den meisten der über 1500 registrierten Fälle wurden die Strafverfolgungsbehörden wegen Delikten an Heimtieren aktiv (961), danach folgen Nutztiere (445) und Wildtiere (107). Wie in den Vorjahren gehörten die Hunde mit 801 Fällen zu den häufigsten Opfern.

Der Mittelwert der verhängten Bussen liegt schweizweit seit 2011 bei 300 Franken. Dies sei ein sehr tiefer Wert, stellte Flückiger fest. Dabei sehe die Tierschutzgesetzgebung Bussen von bis zu 20’000 Franken vor.

Zudem würden in den allermeisten Fällen nur bedingte Strafen ausgesprochen, Freiheitsstrafen würden so gut wie nie verhängt. Damit entsteht nach Ansicht der Stiftung der Eindruck, dass es sich bei Tierschutzverstössen “nach wie vor um Kavaliersdelikte handelt”, wie es in der Analyse heisst. Auch seien die ausgesprochenen Strafen oftmals zu tief, um eine abschreckende Wirkung entfalten zu können.

Handlungsbedarf bei Fischen

Dringenden Handlungsbedarf erkennt die Stiftung bei den Fischen, die “grundsätzlich einem hohen Risiko zur Tierquälerei ausgesetzt” seien, wie die stellvertretende TIR-Geschäftsführerin Christine Künzli sagte. Ganz zu unrecht würden Fische noch immer als “stumme und dumme Tiere” wahrgenommen.

In der Tierschutzgesetzgebung würden Fische zu wenig erfasst, sagte Künzli. Die entsprechenden Haltungsvorschriften seien ungenügend. Auch würden nur wenige Strafverfahren eingeleitet. Behörden und Bevölkerung müssten stärker für dieses Thema sensibilisiert werden.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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