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Nur wenige Ordonnanzwaffen werden freiwillig abgegeben

Wo die Sturmgewehre deponiert werden, können Wehrmänner und -frauen selbst entscheiden. Meist wählen sie den Schrank zu Hause. (Symbolbild) KEYSTONE/GAETAN BALLY sda-ats

(Keystone-SDA) Die freiwillige Abgabe von Ordonnanzwaffen stösst auf wenig Interesse: Nur gerade 789 Armeewaffen waren Ende Juni im Zeughaus hinterlegt. Seit die freiwillige Abgabe möglich ist, waren nie mehr als tausend Waffen deponiert. Diese bleiben oft zu Hause im Schrank.

Dies zeigen aktuelle Zahlen des Eidg. Verteidigungsdepartements (VBS), die am Donnerstag das “St. Galler Tagblatt” sowie die “Neue Luzerner Zeitung” publiziert haben. Ein VBS-Sprecher bestätigte die Informationen auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.

Seit Anfang 2010 dürfen Wehrmänner und -frauen ihr Sturmgewehr oder ihre Pistole freiwillig und ohne Begründung in einem Logistikcenter oder einer Retablierungsstelle ausserhalb der Dienstzeit vorübergehend abgeben. Mit unter anderem dieser Massnahme wollte der Bundesrat die Sicherheit beim Umgang mit Ordonnanzwaffen verbessern.

Das Angebot wird jedoch kaum genutzt. Bei einem Effektivbestand von rund 170’000 sind nur knapp 800 oder 0,5 Prozent der Ordonnanzwaffen im Zeughaus deponiert. Das Interesse stieg laut VBS nach der Einführung des Angebots zwar kontinuierlich. In den vergangenen beiden Jahren habe man aber sinkende Werte festgestellt.

In Uri liegt eine Armeewaffe im Zeughaus

Den höchsten Wert weist der Kanton Genf mit 160 hinterlegten Waffen auf. Dies könnte mit dem aktiven Aufruf des Kantons an die Waffenbesitzer zusammenhängen, ihre Waffen in die Zeughäuser zu bringen. Genf und Waadt lancierten 2013 die “Operation Vercingétorix”. Damit sollte “legitimen” Sorgen der Bevölkerung gegenüber Waffen entgegnet werden.

In Zürich waren Ende Juni 129, in Bern 101 Waffen im Zeughaus hinterlegt. Im Kanton Uri war nur eine Waffe deponiert, im Kanton Jura deren vier. Die interdepartementale “Arbeitsgruppe Ordonnanzwaffe” war in ihrem Schlussbericht von 2008 noch von “schätzungsweise 25’000 Waffen” ausgegangen, die statt zu Hause in den Logistikcentern und Retablierungsstellen gelagert würden, wenn man dies erlaube.

Strengere Bestimmungen nicht mehrheitsfähig

Linke und grüne Politiker haben schon mehrmals versucht, die Heimabgabe abzuschaffen – scheiterten damit jedoch immer am bürgerlichen Widerstand. So hatte beispielsweise die Zürcher SP-Nationalrätin Chantal Galladé im Jahr 2007 eine entsprechende parlamentarische Initiative ohne Erfolg eingereicht. Auch die grüne Fraktion scheiterte mit einer 2011 eingereichten Motion.

Im gleichen Jahr konnte sich auch das Volk über dieses Thema äussern: Bei der Abstimmung zur Initiative “Für den Schutz vor Waffengewalt”. Diese forderte unter anderem, dass die Armeewaffen zwingend in gesicherten Räumen der Armee hinterlegt werden müssen. Das Volksbegehren wurde mit 56,3 Prozent abgelehnt. Auch der Bundesrat war damals dagegen: Eine solche Pflicht sei unverhältnismässig, argumentierte er.

Andere Gesetzesverschärfungen im Waffenrecht haben laut den Behörden dazu geführt, dass die mit einer Schusswaffe begangenen Tötungsdelikte in den vergangenen Jahren zurückgegangen sind.

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