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Oberstes Gericht prüft Antrag von Wikileaks-Mitbegründer Assange

(Keystone-SDA) Im Kampf gegen die Auslieferung des Wikileaks-Mitbegründers Julian Assange an Schweden haben dessen Anwälte den Obersten Gerichtshof in London angerufen. Dies teilte das Gericht am Dienstag mit.

Der Gerichtshof prüft laut diesen Angaben jetzt einen Antrag des 40-jährigen Australiers, sich den Fall unter Berücksichtigung weiterer Unterlagen noch einmal vorzunehmen. Ende Mai hatte das Gericht grünes Licht für Assanges Auslieferung gegeben.

Es billigte aber den Anwälten für einen Antrag auf eine Wiederaufnahme des Verfahrens eine Frist von 14 Tagen zu. Damit wurde Assanges Auslieferung vorerst aufgeschoben.

Sollte die Verteidigung mit dem Antrag keinen Erfolg haben, bleibt Assange noch der Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Die Strassburger Richter haben die Möglichkeit, eine Auslieferung vorläufig zu stoppen.

Rechtsexperten halten das aber für wenig wahrscheinlich. Assange werden in Schweden Sexualdelikte vorgeworfen. Der Australier weist die Vorwürfe zurück und bezeichnet sie als politisch motiviert.

Er fürchtet zudem, letztlich an die USA ausgeliefert zu werden, wo er wegen der Veröffentlichung tausender geheimer US-Depeschen, unter anderem zu den Kriegen im Irak und in Afghanistan, den Zorn der Regierung auf sich gezogen hat.

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