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Obwaldner Gemeinden werden nicht zur Schülerbetreuung verpflichtet

Vier von sieben Obwaldner Gemeinden bieten freiwillig schulergänzende Betreuungsangebote wie Mittagstische für Kinder an. (Symbolbild) KEYSTONE/LAURENT GILLIERON sda-ats

(Keystone-SDA) In Obwalden werden die Gemeinden nicht zu Betreuungsangeboten für Kinder während der Schulzeit verpflichtet. Das Stimmvolk hat eine Gesetzesänderung verworfen. Die SVP hatte das Referendum dagegen ergriffen.

Die Revision des Bildungsgesetzes scheiterte mit einem Nein-Stimmenanteil von fast 58 Prozent respektive 7’192 gegen 5’293 Stimmen. Die Stimmbeteiligung lag bei 49 Prozent.

Die Obwaldner Gemeinden müssen bisher nur Betreuungsplätze für Kinder bis zum Schuleintritt anbieten. Regierung und Parlament wollten das Obligatorium auf die Schulzeit ausdehnen.

Der Vorlage zufolge hätten Eltern ihre Sprösslinge auch im Schulalter ausserhalb des Unterrichts von 7 bis 18 Uhr durchgehend betreuen lassen können. Bisher machen vier von sieben Gemeinden freiwillig ein solches Angebot.

Die SVP war wegen des Eingriffs in die Gemeindeautonomie und aus finanziellen Gründen gegen die Vorlage. Die erwarteten Mehrkosten von rund 500’000 Franken hätten zu 60 Prozent die Gemeinden und zu 40 Prozent der Kanton tragen sollen.

Regierung und Parlament wollten mit der Anpassung eine Lücke bei der familienergänzenden Betreuung schliessen und insbesondere Familien unterstützen, bei denen beide Elternteile arbeiten.

Nicht mehr Lohn für Kantonsräte

Daneben lehnte das Obwaldner Volk mit 8’219 gegen 4’179 Stimmen respektive einem Nein-Stimmenanteil von 66 Prozent auch höhere Entschädigungen für Behörden ab. Damit erhalten Kantonsräte rund um Kommissionssitzungen, das Ratspräsidium, die Fraktionen sowie nebenamtliche Behördenmitglieder für Sitzungen nicht mehr Geld.

Gegen die Vorlage hatte FDP-Kantonsrat Christian Limacher praktisch im Alleingang das Referendum ergriffen. Die Erhöhung der Entschädigungen hätten für den Kanton Mehrkosten zwischen 45’000 und 65’000 Franken pro Jahr bedeutet. Für Kommissionsmitglieder war etwa für Sitzungen ein um 50 Franken höheres Taggeld vorgesehen. Heute betragen die Vergütungen für Parlamentarier je nach Herkunftsgemeinde zwischen 170 und 200 Franken pro ganzen Sitzungstag.

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