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Open-Source-Anbieter verlieren vor Bundesgericht

(Keystone-SDA) Elf Anbieter von Open-Source-Software haben ihren Kampf gegen die Vergabe eines Informatikauftrags des Bundes an Microsoft definitiv verloren. Laut Bundesgericht ist das Bundesverwaltungsgericht auf ihre Beschwerden zu Recht nicht eingetreten.

Im Streit ging es um einen 3-Jahres-Auftrag über 42 Millionen Franken, der vom Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) 2009 ohne öffentliche Ausschreibung an Microsoft vergeben worden war. Der Auftrag beinhaltet Lizenzverlängerungen sowie Wartung und Support für die Informatik von rund 40’000 Bundesangestellten.

Keine austauschbare Alternative

Zahlreiche Anbieter von Open-Source-Software waren dagegen ans Bundesverwaltungsgericht gelangt. Die Richter in Bern traten auf die Beschwerden im vergangenen Juni nicht ein. Ihren Entscheid begründeten sie damit, dass die Open-Source-Anbieter für den Auftrag gar nicht als Anbieter in Frage gekommen wären.

Gegenstand der Vergabe sei die effiziente und vernünftige Weiternutzung der bestehenden Informatik des Bundes. Diese basiere seit 1990 auf einer Microsoft-Umgebung. Das Angebot der Beschwerdeführer sei mit dieser nicht austauschbar, sondern stelle eine eigentliche Alternative dazu dar.

Das Bundesgericht hat die Beschwerden von elf betroffenen Firmen nun abgewiesen. Gemäss dem Urteil wurde ihre Beschwerdelegitimation zu Recht verneint, weil die von ihnen angebotenen Produkte nicht dem definierten Beschaffungsgegenstand entsprochen hätten.

Dominante Stellung von Microsoft

Die Open-Source-Anbieter hätten lediglich in allgemeiner Weise aufgezeigt, dass Alternativen zum Angebot von Microsoft denkbar und sie in der Lage wären, solche Produkte anzubieten. Nötig wäre es indessen gewesen, ein konkretes Alternativprodukt zu offerieren.

Zudem hätten sie darlegen müssen, dass ihr Angebote sowohl funktional sowie wirtschaftlich gleichwertig wären. Dies hätten sie indessen nicht getan. Es sei nicht Sache der Vergabestelle oder der Gerichte, selber zu prüfen, ob eine angemessene Alternative bestehe.

Weiter hatten die betroffenen Firmen die faktisch dominante Stellung von Microsoft auf dem Software-Markt kritisiert. Ob dies allenfalls wettbewerbsrechtlich zu beanstanden wäre, ist laut Bundesgericht nicht im Rahmen einer Beschaffung zu beurteilen. (Urteil 2C_783/2010 vom 11.3.2011)

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