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Opferanwältin reicht nach Erstickungstod Verantwortungsklage ein

(Keystone-SDA) Baden – Am vergangenen Mittwoch hat das Bezirksgericht Baden AG zwei Regionalpolizisten im Prozess um einen Erstickungstod bei einer Festnahme in Fislisbach AG freigesprochen. Nun hat die Anwältin der Opferfamilie eine Verantwortungsklage gegen zehn Gemeinden eingereicht.
Darin sind Schadenersatz und Genugtuung für das erlittene Leid und die seelischen Schmerzen der Angehörigen gefordert, wie die Opfervertreterin Patrizia Danioth auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA sagte.
Sie bestätigte damit einen Beitrag des Regionaljournals Aargau Solothurn von Schweizer Radio DRS. Danioth hatte bereits nach dem Freispruch angekündigt, den Zivilweg zu beschreiten.
Ob es zu einem Prozess kommt, ist unklar. Die Gemeinden und die Opferfamilie könnten sich auch auf einen Vergleich einigen, sagte Danioth.
Angeklagt sind die zehn Gemeinden der Regionalpolizei Rohrdorferberg-Reusstal: Fislisbach, Bellikon, Mägenwil, Melligen, Niederrohrdorf, Oberrohrdorf-Staretschwil, Remetschwil, Stetten, Tägerig und Wohlenschwil.
Bei einer Festnahme in den frühen Morgenstunden des 11. Septembers 2007 war ein 41-jähriger Mann erstickt. Seine Mutter hatte die Polizei gerufen, weil der psychisch Kranke seine Medikamente nicht nehmen wollte. Da er sich zur Wehr setzte, kam es zu einem minutenlangen Kampf. Danach gelang es den Polizisten, den Mann in Bauchlage zu fixieren und Fesseln anzulegen.
Weil er mindestens neun Minuten mit auf den Rücken gefesselten Händen in Bauchlage festgehalten wurde, erlitt der Mann einen “lagebedingten Erstickungstod”.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden Polizisten den Tod des 41-Jährigen verursacht haben. Es sprach die beiden jedoch frei, weil ihnen die Gefahr des lagebedingten Erstickungstodes in der Polizeischule zu wenig beigebracht worden war.

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