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Oscar Pistorius droht in Berufungsverfahren längere Haftstrafe

(Keystone-SDA) Für den früheren südafrikanischen Sprint-Star Oscar Pistorius fordert die Staatsanwaltschaft im Berufungsverfahren eine deutlich längere Haftstrafe. Die Richter lassen Kritik am milden Urteil der ersten Instanz erkennen.

Die Staatsanwaltschaft will ein Richtergremium am Obersten Berufungsgericht in Bloemfontein davon überzeugen, den Sportler wegen Mordes an seiner Freundin Reeva Steenkamp zu verurteilen. Dann würde dem 28-jährigen Pistorius eine weit längere Strafe von mindestens 15 Jahren Haft drohen.

Der unterschenkelamputierte Sportler hatte Steenkamp im Februar 2013 in Pretoria durch die geschlossene Toilettentür seines Hauses erschossen und wurde dafür vor einem Jahr wegen fahrlässiger Tötung zu fünf Jahren Haft verurteilt. Im Oktober dieses Jahres wurde er wegen guter Führung in den Hausarrest entlassen.

Pistorius beteuerte stets, seine Freundin für einen Einbrecher gehalten und sie in Panik erschossen zu haben. Ebenso wie Steenkamps Eltern glaubt aber auch die Staatsanwaltschaft nicht an diese Version.

Urteil folgt später

Bei dem auf einen Tag angesetzten Verfahren in Bloemfontein trugen sowohl Anklage als auch Verteidigung ihre Argumente vor. Das Verfahren wurde nicht in der Hauptsache neu geführt, erörtert wurden Fragen der Rechtsauslegung. Erneute Zeugenanhörungen gab es daher nicht. Ein Urteil wird möglicherweise schon in wenigen Tagen, spätestens aber in den nächsten Wochen erwartet.

Staatsanwalt Gerrie Nel argumentierte vor dem Gericht, Pistorius habe die Person, die sich hinter der Tür befunden habe, absichtlich töten wollen. Das Gericht erster Instanz habe “die Beweise ignoriert”, sagte Nel. Wären die “wichtigsten Beweise” berücksichtigt worden, hätte sich gezeigt, dass “die Version des Angeklagten” nicht stimmen könne.

Heftige Wortgefechte

Die Verteidigung wies die Ausführungen der Staatsanwaltschaft zurück. Die Anwälte wollen an der Verurteilung aus erster Instanz festhalten. Heftige Wortgefechte gab es zwischen Pistorius’ Anwalt Barry Roux und den fünf Richtern. Im Fokus stand die Frage, ob Richterin Thokozile Masipa bei dem erstinstanzlichen Urteil die Vorgänge in der Tatnacht falsch interpretierte.

Auch Richter Eric Leach sagte, Masipas Bewertung erscheine ihm falsch gewesen zu sein. Anwalt Roux verteidigte dagegen das ursprüngliche Urteil. Pistorius sei überzeugt gewesen, dass sich Steenkamp im Schlafzimmer aufgehalten habe. Pistorius selbst habe sich in Gefahr geglaubt.

Wie bei solchen Verfahren üblich, nahm Pistorius nicht an der Anhörung teil. Die Mutter des mit vier Schüssen getöteten Opfers war dagegen anwesend.

Pistorius sitzt seinen Hausarrest derzeit auf dem Anwesen seines Onkels in Pretoria ab. Die Entlassung in den Hausarrest nach Absitzen eines Sechstels der Strafe im Gefängnis entspricht zwar der südafrikanischen Rechtsprechung, dennoch stiess die Entscheidung sowohl bei Frauenrechtsgruppen als auch bei vielen Bürgern auf scharfe Kritik.

Gang vor Verfassungsgericht möglich

Sollte Pistorius wegen Mordes für schuldig befunden werden, könnte er in nur 48 Stunden ins Gefängnis zurückgebracht werden. Der Sportler hätte aber auch noch die Möglichkeit, vor dem Verfassungsgericht als höchster Instanz selbst in Berufung gehen. Nach Angaben seines Verteidigers kann Pistorius sich weitere Gerichtsverfahren allerdings nicht mehr leisten.

Pistorius, dem infolge eines Gendefekts als Kind beide Unterschenkel amputiert wurden, hat bei drei Paralympischen Spielen Goldmedaillen gewonnen. Für Furore sorgte er, als er bei den Olympischen Sommerspielen 2012 in London als erster behinderter Sportler mit seinen Kohlefaser-Prothesen ins 400-Meter-Halbfinale der unversehrten Läufer einzog.

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