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Parlament heisst erleichterte Amtshilfe in Steuersachen gut

(Keystone-SDA) Das Parlament hat am Freitag die erleichterte Amtshilfe bei zehn Doppelbesteuerungsabkommen unter Dach gebracht. Als Zweitrat hiess der Ständerat die Änderungen gut. Die Schweiz soll demnach nicht mehr immer Namen und Adresse einer Person oder Bank verlangen.

Konkret soll die Schweiz gemäss den nachgebesserten Regeln künftig Amtshilfe leisten, wenn der Steuerpflichtige identifiziert ist, wobei diese Identifikation auch auf andere Weise als durch Angabe des Namens und der Adresse erfolgen kann. In Frage kommen etwa eine Kontonummer oder eine Sozialversicherungsnummer.

Der ersuchende Staat soll den Namen und die Adresse der Bank angeben, soweit sie ihm bekannt ist. Sogenannte “fishing expeditions” – Anfragen ins Blaue hinaus oder andere Beweisausforschungen – sollen ausgeschlossen bleiben.

Neue Interpretation auf OECD-Druck

Diese Interpretationsregel war vom Bundesrat vorgeschlagen worden, nachdem sich abzeichnete, dass die Schweiz wegen der bisher restriktiven Interpretation der Amtshilferegeln von der OECD unter Druck geraten könnte.

Der Bundesrat hatte im März 2009 beschlossen, sich dem Druck der OECD zu beugen und die Amtshilfe auf Fälle von schwerer Steuerhinterziehung auszuweiten. Zunächst war der Bundesrat aber davon ausgegangen, dass gesuchsstellende Staaten Namen und Adresse der Kontoinhaber und der Bank nennen müssen.

Im Ständerat sorgte die neue Auslegung für einiges Zähneknirschen. Kommissionssprecher Eugen David (CVP/SG) fragte sich, wieviel Steuersouveränität der Schweiz angesichts der Drohungen mit schwarzen Listen noch bleibt.

Immerhin bescheinigte ein Bericht des Global Forum der Schweiz Anfang Juni Fortschritte, machte aber noch Mängel aus. Diese betreffen besonders die Inhaberaktien, weil deren Eigentümer nicht in jedem Fall identifiziert werden müssen.

Nachbesserungen sind besser als die schwarze Liste

Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf erinnerte daran, dass beim Eingehen auf OECD-Forderungen immer eine Güterabwägung angebracht sei. Auf einer schwarzen Liste sei es unbequem, die Nachbesserungen beseitigten Nachteile.

Die neue Interpretationsregel hiess das Parlament für Doppelbesteuerungsabkommen mit den Niederlanden, der Türkei, Polen, Indien, Deutschland, Kanada, Japan, Kasachstan, Uruguay und Griechenland gut.

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