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Patienten besser vor Komplikationen mit Medikamenten bewahren

(Keystone-SDA) Bern – Die Verwechslung von Medikamenten oder falsche Dosierungen können schwerwiegende Folgen haben – bis hin zum Tod. Um die Patientensicherheit zu verbessern, hat der Nationalrat am Dienstag als Zweitrat eine Motion von Ständerätin Simonetta Sommaruga (SP/BE) teilweise gutgeheissen.
Rund 5 Prozent aller Patienten erlitten bei ihrem Spitalaufenthalt eine medikamentenbedingte Komplikation, begründete die Motionärin ihren Vorstoss. Fast die Hälfte dieser Komplikationen sei schwerwiegend.
Bessere BeschriftungHersteller sollen deshalb bei Originalpräparaten die Wirkstoffe direkt unter dem Markennamen in einer gut lesbaren Schriftgrösse aufführen müssen. Diese Regel soll nicht nur für die Packung, sondern auch für die Werbung gelten.
Generikahersteller sollen ausserdem verpflichtet werden, den Wirkstoffnamen an erster Stelle aufzuführen und erst dahinter allenfalls den Markennamen des Generikums zu nennen.
Diesen beiden Forderungen stimmte der Rat stillschweigend zu, so wie es die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats empfohlen und auch der Ständerat getan hatte.
Zwei weitere Forderungen lehnte die Kammer im Sinne der Kommissionsmehrheit und des Bundesrats mit 110 zu 60 Stimmen ab: Nein sagte sie zum Begehren, Swissmedic mit der Beurteilung der Anwendungssicherheit, der Namensgebung und der Verpackung zu beauftragen.
Gegen Eingriff in therapeutische FreiheitDer Nationalrat will die Spitäler – im Gegensatz zum Ständerat – ferner nicht dazu verpflichten, Patienten beim Spitalaustritt nur die Wirkstoffe inklusive Dosierung und Packungsgrösse zu verschreiben und auf die Verordnung von Markenprodukten zu verzichten.
Eine solche Vorgabe würde im Widerspruch zur ärztlichen therapeutischen Freiheit stehen, argumentierte Kommissionssprecherin Ruth Humbel (CVP/AG). Der Ständerat hatte sich dafür ausgesprochen. Die Nationalratskommission hat zu diesem Thema ein Postulat beschlossen, das später behandelt werden soll.

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