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Pflegekinder-Vermittlung braucht im Kanton Zürich Bewilligung

(Keystone-SDA) Zürich – Wer Pflegekinder vermittelt, braucht im Kanton Zürich neu eine Bewilligung. Der Kantonsrat hat der entsprechenden Revision des Gesetzes über die Jugendheime und die Pflegekinderfürsorge mit 136 zu 0 Stimmen beschlossen.
Private Institutionen oder Einzelpersonen, die Pflegekinder vermitteln, brauchen neu eine Bewilligung. Sie wird von der Bildungsdirektion für längstens fünf Jahre erteilt. Mit der zeitlichen Beschränkung und der Erneuerung auf Gesuch hin soll die Aufsicht gewährleistet werden.
Um den Kinderschutz zu verbessern, wird die Altersgrenze für Pflegekinder von 15 auf 18 Jahre erhöht. Betroffen sind Kinder, die für länger als zwei Monate anderen Personen als den Eltern anvertraut werden und nicht in einem Jugendheim untergebracht sind.
Die Gesetzesänderung geht auf eine kantonsrätliche Motion zurück, welche ursprünglich verlangte, dass sogar Tagespflegeplätze bewilligungspflichtig sind. Davon wird nun aber abgesehen.
Auslöser für die Motion war der im Frühjahr 2006 in die Schlagzeilen geratene “Spanien-Fall”. Jugendliche wurden nach Spanien in ein Erziehungscamp geschickt und dort von einem zweifelhaften Betreuer, der nebenbei in der Stadt Zürich Sozialhilfe bezog, zur Disziplinierung in einen Wildschweinkäfig gesteckt.

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