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Pistorius kommt gegen Kaution von rund 105’000 Franken vorerst frei

(Keystone-SDA) Überraschung im Fall des Paralympics-Stars Oscar Pistorius: Der unter Mordverdacht stehende südafrikanische Behindertensportler ist am Freitag gegen Kaution vorerst freigekommen. Er muss umgerechnet rund 105’000 Franken in Bargeld oder Bürgschaften hinterlegen.

Damit gab das Gericht in Pretoria einem Antrag der Verteidigung statt. Magistratsrichter Desmond Nair kritisierte Polizei und Staatsanwaltschaft scharf. Es gebe keineswegs eindeutige Beweise dafür, dass der 26-jährige Pistorius seine drei Jahre ältere Freundin Reeva Steenkamp ermordet habe.

Da keine Fluchtgefahr bestehe und von Pistorius keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehe, werde der behinderte Profisportler bis zum Prozess freigelassen, sagte Richter Nair. “Die Staatsanwaltschaft hat nicht überzeugend genug für den ‘vorsätzlichen Mord’ argumentiert.”

Angesichts der weltweiten Prominenz und seiner Behinderung sei die Wahrscheinlichkeit nicht sehr gross, dass Pistorius einfach aus Südafrika fliehe, betonte Nair. Gleichzeitig machte er deutlich, dass seine Entscheidung dem Urteil in einem späteren Prozess nicht vorgreife. Es gehe nicht um Schuldfragen, sondern um Fragen der Angemessenheit.

Mehrere Auflagen

Der Richter hinterfragte auch die Darstellungen von Pistorius. Es gebe da viele Ungereimtheiten und Unwahrscheinlichkeiten, sagte er in der fast zweistündigen Begründung seiner Entscheidung.

Pistorius muss neben der Kautionshinterlegung seine Pässe abgeben und sich zweimal wöchentlich bei der Polizei melden. Als weitere Auflage ordnete der Richter an, dass Pistorius sich weder dem Tatort noch irgendwelchen Zeugen nähern dürfe. Das Gericht vertagte die Verhandlung auf den 4. Juni.

Nach der Entscheidung brachen Familienmitglieder und Anhänger des Sportlers im Gerichtssaal in Jubelstürme aus. Pistorius selbst zeigte dagegen keine Regung.

Teilweise geständig

In einer ersten Reaktion äusserte sich die Familie von Pistorius “erleichtert”. Pistorius’ Anwalt Barry Roux hatte während der vier Verhandlungstage Falschinformationen des Staatsanwalts und krasse Fehler der Ermittlungsbeamten am Tatort beklagt.

Die Verteidigung des Paralympics-Stars will eine Anklage höchstens wegen “fahrlässiger Tötung” erreichen. Auf fahrlässige Tötung steht eine Haftstrafe von bis zu 15 Jahren. Das Gericht liess am Freitag die Frage offen, unter welche Anklage Pistorius nun letztendlich gestellt wird.

Pistorius gestand zwar, die tödlichen Schüsse in der Nacht auf den Valentinstag abgefeuert zu haben, wies den Mordvorwurf aber zurück. Er gab an, nur deshalb geschossen zu haben, weil er einen Einbrecher in seiner Wohnung vermutet habe.

Laut Anklage schoss Pistorius viermal durch die geschlossene Badezimmertür. Seine Freundin Steenkamp sei von drei Geschossen tödlich getroffen worden.

Versäumnisse bei Spurensicherung

Die Anhörung hatte bereits am Dienstag begonnen und war zunächst für zwei Tage angesetzt. Die Entscheidung verzögerte sich jedoch wiederholt, unter anderem deshalb, weil die Polizei am Donnerstag den bisherigen Chefermittler Hilton Botha absetzte, gegen den selbst wegen Mordverdachts ermittelt wird.

Botha hatte bereits vorher im Zeugenstand keine gute Figur gemacht: Zunächst musste er zugeben, dass am Tatort keine Belege gefunden wurden, die den Schilderungen von Pistorius widersprächen. Später räumte er Fehler und Versäumnisse bei der Spurensicherung ein und korrigierte einige seiner Aussagen.

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