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Polizei soll auf europäische Asyl-Datenbank zugreifen können

(Keystone-SDA) In der Schweiz soll die Polizei künftig auf die europäische Datenbank Eurodac zugreifen dürfen. Seit über zehn Jahren werden dort die Fingerabdrücke von Asylsuchenden gespeichert.

Die Schweiz beabsichtige, die EU-Eurodac-Verordnung zu übernehmen. Dies sagte Michael Glauser, Sprecher des Bundesamtes für Migration (BfM) auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Er bestätigte damit eine entsprechende Meldung der “NZZ am Sonntag”. Die Vorlage solle demnächst in die Vernehmlassung gehen.

Auf der Eurodac-Datenbank werden seit 2003 Fingerabdrücke von Asylbewerbern über 14 Jahre gespeichert. Auch Personen, die sich illegal im Schengenraum aufhalten, werden erfasst.

Die neue Eurodac-Verordnung würde es den Strafverfolgungsbehörden ermöglichen, zur Aufklärung schwerer Verbrechen oder zur Bekämpfung des Terrorismus auf die Daten der Asylsuchenden zugreifen dürfen, solange sie glaubwürdige Gründe für einen Verdacht vorbringen können.

In der EU wird die Eurodac-Verordnung voraussichtlich im Juni verabschiedet. Ein Ausschuss des EU-Parlaments hat bereits im April zugestimmt.

Die Vorlage ist allerdings in der EU umstritten: Die Grünen übten scharfe Kritik, da die Asylsuchenden unter Generalverdacht gestellt würden, wie die Nachrichtenagentur AFP damals berichtete. Auch der EU-Datenschützer Peter Hustinx meldete in einem Bericht letzten September Bedenken an.

Fingerabdrücke werden bereits verglichen

Die Schweizer Behörden vergleichen bereits seit Dezember Fingerabdrücke der Asylsuchenden mit den Daten, die in der europäischen Visumsdatenbank CS VIS gespeichert sind. So kann festgestellt werden, ob ein Schengen-Staat ein Visum für den Asylsuchenden ausgestellt hat. Wegen des Dublin-Abkommens ist dieser Staat dann für die Behandlung des Asylgesuchs zuständig.

Die Verabschiedung der Eurodac-Verordnung würde eine Erhöhung der Sicherheit und einen schnelleren Zugriff bedeuten, sagte BfM-Sprecher Glauser.

Noch offen ist, ob die Schweiz dem so genannten Prümer Vertrag beitritt, in dem mehrere EU-Staaten eine weitergehende Polizeikooperation vereinbarten. Der Bundesrat wird laut dem BfM über die Aufnahme von Verhandlungen über die Prüm-Teilnahme entscheiden.

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