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Postautounternehmer sollen Geheimhaltungserklärung unterzeichnen

In der ganzen Schweiz werden über die Hälfte der Postautolinien von privaten Postautounternehmen gefahren und mit ihren eigenen rund 520 Fahrzeugen betrieben. Sie alle haben in den letzten Wochen eine Geheimhaltungserklärung von der Post erhalten. Keystone/ARNO BALZARINI sda-ats

(Keystone-SDA) Kurz vor Bekanntwerden der Postauto-Affäre hat die Postauto AG begonnen, ihren privaten Postautobetreibern eine Geheimhaltungsvereinbarung zu verschicken. Einen Zusammenhang gebe es nicht, heisst es bei der Post. Aber der Zeitpunkt sei “äusserst unglücklich gewählt”.

Die Geheimhaltungsvereinbarungen, über die der “Blick” am Freitag berichtete, wurden ab dem 5. Februar dieses Jahres bis zum heutigen Zeitpunkt an die privaten Postautounternehmen verschickt. Am 6. Februar orientierte dann das Bundesamt für Verkehr (BAV) die Öffentlichkeit über die Buchhaltungstricksereien bei Postauto.

Tatsächlich sei “der Zeitpunkt des Versandes sehr unglücklich gewählt” gewesen, indem er sich mit der Entwicklung um die Postauto-Affäre überschnitten habe, sagte Post-Sprecher Oliver Flüeler der Nachrichtenagentur SDA. Doch ein Zusammenhang bestehe nicht.

Bei der Geheimhaltungsvereinbarung handle es sich um eine “konzernweit verwendete Erklärung, die mit allen Partnern der Post abgeschlossen wird, die Zugriff auf interne Informatik-Systeme der Post haben”, schrieb Flüeler weiter. Die Post nehme also nichts anderes als ihre Sorgfaltspflicht wahr.

Dabei gehe es um den Schutz der Postsysteme und den darin enthaltenen Informationen vor missbräuchlicher Verwendung. Diesen Regeln unterstünden private Postautounternehmer, die mit dem Betriebsportal der Post Daten austauschten, genauso wie Informatik-Berater im SAP-Umfeld oder Prüfstellen, die Einblick in die Systeme der Post hätten.

BUS CH klärt ab

“Es ist von unserer Seite her nicht möglich, abschliessend zu beurteilen was im Zusammenhang mit gezielten Buchhaltungsmanipulationen, Vertuschungsmassnahmen oder Fehlinformationen der Partner von höherer Ebene geplant war und was nicht”, sagte Stefan Huwyler, Geschäftsstellenleiter des Verbandes Schweizerischer Postautounternehmer BUS CH, auf Anfrage.

Fakt sei, dass der Druck auf die Unternehmer stetig erhöht werde. “Deshalb würde es gut passen”, sagte Huwyler. Aus diesem Grund empfiehlt BUS CH seinen Mitgliedern, das Dokument vorderhand nicht zu unterzeichnen. Sie klärten derzeit ab, ob eine Unterzeichnung der Vereinbarung für die Postautounternehmen unproblematisch sei.

“Absolute Geheimhaltung”

Mit der Geheimhaltungsvereinbarung, die auch der sda vorliegt, verpflichten sich die privaten Postautobetreiber zur “absoluten Geheimhaltung” über Informationen bei der Zusammenarbeit mit der Post. Dazu gehörten “sämtliche Daten, die sich auf die Kundinnen und Kunden der Post beziehen”, wie Personendaten, und finanzielle und statistische Daten, aber auch Daten von Banken, Lieferanten und Beauftragten der Post.

Nach Beendigung der Zusammenarbeit müssten alle Unterlagen, Listen oder Dokumente – auch Entwürfe – herausgegeben werden oder sie seien “auf Anordnung der Post hin zu vernichten und diese Vernichtung schriftlich zu bestätigen”. Wer die Vereinbarung verletze, schulde der Post eine Konventionalstrafe von bis zu 50’000 Franken.

Untersuchungen laufen

Für die unrechtmässigen Bilanztricksereien bei der Postauto AG von 2007 bis 2015 muss die Post dem Bund und den Kantonen 78,3 Millionen Franken Subventionen zurückzahlen. Die Vorgänge werden derzeit von einem Anwaltsbüro und Wirtschaftsprüfern untersucht und von externen Experten überprüft. Gleichzeitig führt das Bundesamt für Polizei ein Verwaltungsstrafverfahren gegen die Post.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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