Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

Prinz Philip feiert 92. Geburtstag im Spital

(Keystone-SDA) Im vergangenen Jahr durfte er kurz davor noch nach Hause, doch dieses Mal schaffte er es nicht mehr rechtzeitig: Nach einer Unterleibs-OP musste Prinz Philip am Montag seinen 92. Geburtstag im Spital feiern.

Der Ehemann der britischen Königin Elizabeth II. hatte sich am Freitag nach Untersuchungen des Bauchraums für eine genauere Diagnose einer Operation unterzogen. Es wird erwartet, dass er bis zu zwei Wochen in der Klinik bleibt.

Der Palast ging am Wochenende mit Informationen rund um den Gesundheitszustand des dienstältesten Prinzgemahls der Welt und seinen Geburtstag äusserst sparsam um. Zu dem Eingriff hiess es lediglich, der Herzog von Edinburgh mache “zufriedenstellende Fortschritte”. Auf Fragen, ob seine Familie ihn an seinem Geburtstag am Krankenbett besuchen wird, hiess es, dies sei eine “Entscheidung privater Natur”.

Prinz Philips Gesundheit galt stets als äusserst robust. Seit einiger Zeit häufen sich jedoch die Meldungen über Gesundheitsprobleme – es ist bereits sein vierter Spitalaufenthalt in 18 Monaten.

Vor einem Jahr wurde er fünf Tage lang wegen einer Blasenentzündung in einem Londoner Spital behandelt und verpasste daher den Abschluss der Feierlichkeiten zum 60. Thronjubiläum der Queen. Damals jedoch wurde er pünktlich einen Tag vor seinem Geburtstag aus dem Spital entlassen und konnte ihn zu Hause mit einer privaten Feier begehen.

Bisher hatte sich Prinz Philip stets rasch und gut erholt. Auch jetzt betonte eine Palastsprecherin kurz vor dem Eingriff, dass der Prinz insgesamt “bei sehr guter Gesundheit sei”. Und an einer Tradition änderte auch sein Spitalaufenthalt nichts: Dank der Salutschüsse im Hyde Park und am Tower dürfte der Geburtstag des 92-Jährigen, der um seine Person gewöhnlich nicht viel Aufhebens macht, in einigen Teilen Londons kaum zu überhören gewesen sein.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft