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Private Angestellte von Diplomaten werden besser geschützt

(Keystone-SDA) Schluss mit Ausbeutung und Misshandlungen: Private Hausangestellte von Diplomaten in der Schweiz werden künftig besser geschützt. Der Bundesrat hat eine Verordnung verabschiedet, die auf den 1. Juli 2011 in Kraft tritt und kantonale Normalverträge ersetzt.

Immer wieder wurden Fälle bekannt, in denen die Angestellten von Diplomaten und anderen Arbeitgebern, die in der Schweiz Vorrechte, Immunitäten und andere Erleichterungen geniessen, schlecht behandelt wurden. Damit soll nun Schluss sein.

Neu müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen schriftlichen Arbeitsvertrag abschliessen. Dazu dürfen sie ausschliesslich den Mustervertrag des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten verwenden, wie es in einer Mitteilung vom Donnerstag heisst.

Der Lohn ist teilweise in bar und teilweise in Naturalien auszuzahlen. Der Mindestlohn beträgt bar netto 1200 Franken im Monat. Er muss in Schweizerfranken auf ein Bank- oder Postkonto in der Schweiz überwiesen werden, das ausschliesslich auf den Namen der oder des betreffenden privaten Hausangestellten lautet.

Unterkunft, Verpflegung, alle Beiträge an die Sozialversicherungen sowie die Prämien der Kranken- und Unfallversicherung gehen zu Lasten der Arbeitgeber.

Die privaten Hausangestellten müssen für die Ausstellung ihres Visums persönlich bei der zuständigen Schweizer Auslandvertretung vorsprechen. Bei dieser Gelegenheit erhalten sie unter anderem auch eine Dokumentation über ihre Rechte und Pflichten. Darin steht insbesondere, an wen sie sich wenden können, wenn sie nach der Ankunft in der Schweiz in Schwierigkeiten geraten.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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