Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

Prozess gegen Paul-Peiniger unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Vor dem Landgericht Düsseldorf muss sich seit Freitag ein 35-Jähriger Deutscher wegen Missbrauchs eines 12-Jährigen aus dem Kanton Solothurn verantworten. Keystone/EPA DPA/MARCEL KUSCH sda-ats

(Keystone-SDA) Grösstenteils unter Ausschluss der Öffentlichkeit hat am Freitag vor dem Landgericht Düsseldorf der Prozess gegen einen 35-jährigen Deutschen wegen mutmasslichen Missbrauchs des 12-jährigen Solothurner Knaben Paul begonnen. Paul selber war am Prozess nicht anwesend.

Der aus Gunzgen SO stammende Paul wird beim Düsseldorfer Prozess als Nebenkläger von Anwalt Wolfgang Steffen vertreten. Persönlich will er nicht am Verfahren teilnehmen, wie Steffen am Rande des Prozesses sagte. “Er wird nicht nach Düsseldorf kommen.”

“Paul hat zweites Trauma erlitten”

Steffen übte an Teilen der Medienberichterstattung im Vorfeld des Strafverfahrens heftige Kritik. Durch Berichte über Details der Tatvorwürfe habe Paul ein “zweites Trauma” erlitten.

Der Junge sei nach entsprechenden Veröffentlichungen wiederholt von Mitschülern nach Einzelheiten des mutmasslichen Missbrauchs gefragt worden. Insgesamt sei die Familie durch die Tat und die späteren Ereignisse “schwer, schwer getroffen”.

Zum Prozessauftakt gab die Düsseldorfer Strafkammer unter der Vorsitzenden Richterin Karin Michalek wiederholten Anträgen von Verfahrensbeteiligten auf Ausschluss der Öffentlichkeit statt. So mussten Zuschauer und Prozessbeobachter schon vor der Verlesung der Anklageschrift den Saal verlassen.

Auch die spätere Vernehmung des 35-Jährigen, der sich laut Medienberichten im Vorfeld des Prozesses geständig gezeigt haben soll, fand hinter geschlossenen Türen statt. Als Grund nannte das Gericht schutzwürdige Interessen des Nebenklägers und auch des Angeklagten.

Es gelte zu verhindern, dass diese Interessen durch eine öffentliche Erörterung bestimmter Details aus dem jeweiligen persönlichen Lebensbereich verletzt würden. Dahinter müsse das Interesse der Öffentlichkeit zurücktreten, hiess es. Dem Angeklagten droht eine langjährige Haftstrafe.

Nach Deutschland gelockt und missbraucht

Laut Anklageschrift lernte der Angeklagte den 12-Jährigen Anfang 2016 über das Onlinespiel “Minecraft” kennenlernte. Der Mann war Administrator des Spiels und gewährte Paul im Rahmen des Spiels nach und nach mehrfach Vergünstigungen, um sein Vertrauen zu erlangen.

Paul gab private Informationen über sich preis, die der Angeklagte nutzte, um Paul zu überreden, sich mit ihm zu treffen. Der Angeklagte flog am 18. Juni von Düsseldorf nach Zürich, traf sich in Härkingen SO mit Paul und nahm ihn mit nach Düsseldorf.

Bis zur Befreiung von Paul am 26. Juni zwang der Angeklagte den Knaben gegen dessen Willen mehrfach zur Duldung und zur Vornahme sexueller Handlungen. Die Anklageschrift listet im fraglichen Zeitraum 15 Fälle des schweren sexuellen Missbrauchs Kindes auf.

Am frühen Morgen des 26. Juni stürmte die Polizei in Düsseldorf die Wohnung des Angeklagten und befreite Paul. Der Prozess wird kommende Woche fortgesetzt.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft