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Referendumskomitee gegen Sozialdetektive reicht Beschwerde ein

Das Referendumskomitee gegen das Gesetz zur Überwachung von Sozialversicherten hat eine Abstimmungsbeschwerde beim Zürcher Regierungsrat eingereicht. Es kritisiert, dass die Behörden tendenziös kommunizieren und Spekulationen verbreiten. (Symbolbild) Keystone/GAETAN BALLY sda-ats

(Keystone-SDA) Das Referendumskomitee gegen das Gesetz zur Überwachung von Sozialversicherten hat eine Abstimmungsbeschwerde beim Zürcher Regierungsrat eingereicht. Es kritisiert, dass die Behörden tendenziös kommunizieren und Spekulationen verbreiten.

Dabei bezieht sich das Referendumskomitee auf öffentliche Publikationen des Bundesamtes für Sozialversicherung (BSV) und der Suva. Darin werde unter anderem behauptet, alle technischen Hilfsmittel seien genehmigungspflichtig und Sozialdetektive dürften nicht mehr als die Polizei, kritisiert das Komitee in einer Mitteilung vom Dienstag.

Das lässt das BSV nicht gelten. Der Einsatz technischer Hilfsmittel sei nicht vorgesehen, weil dies dem Willen des Parlaments und des Bundesrates klar widerspreche, argumentiert das BSV. Auch dürften Sozialversicherungen in keinem Fall im geschützten Privatbereich observieren, was der Polizei dagegen mit einer Genehmigung gestattet sei.

Kenntnis genommen von der Beschwerde hat auch die Suva, wie sie auf Anfrage schreibt. Die kritisierte Publikation widerspiegle die Position der Suva und basiere auf dem Vernehmlassungsbericht, der Position des Bundesrates und der bisherigen Praxis. Dies werde auch entsprechend offengelegt.

Das neue Gesetz ermöglicht Sozialversicherungen, Versicherte bei Verdacht auf Missbrauch durch Detektive observieren zu lassen. Neben Bild- und Tonaufnahmen sind auch technische Instrumente zur Standortbestimmung wie GPS-Tracker erlaubt. Anders als bei den Bild- und Tonaufnahmen braucht es dafür eine richterliche Genehmigung.

Lanciert wurde das Referendum von einer Bürgerinnen- und Bürgergruppierung um die Autorin Sibylle Berg. Das vom Parlament im beschleunigten Verfahren bewilligte Gesetz stelle die Bevölkerung unter Generalverdacht, und die Privatsphäre der Menschen werde aufs Gröbste verletzt, argumentiert die Gruppierung. Das Stimmvolk entscheidet am 25. November über die Vorlage.

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