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Renten sollen nicht mehr zwingend der Teuerung angepasst werden

(Keystone-SDA) Bern – Die AHV-Renten sollen künftig nicht mehr zwingend alle zwei Jahre der Lohn- und Preisentwicklung angepasst werden. Der Nationalrat ist am Mittwoch dem Ständerat gefolgt und hat sich für ein neues System ausgesprochen.
Mit 110 zu 63 Stimmen lehnte der Nationalrat einen Antrag der Linken ab, beim geltenden Recht zu bleiben. Neu soll der Teuerungsausgleich an die finanzielle Gesundheit der AHV geknüpft werden. Sinkt der Stand des AHV-Ausgleichsfonds auf unter 70 Prozent, wird die Teuerung nur noch ausgeglichen, wenn sie 4 Prozent übersteigt.
Sinkt der Stand des Fonds auf unter 45 Prozent, muss der Bundesrat Massnahmen zur finanziellen Sanierung vorschlagen, also die Lohnabzüge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern erhöhen. Dieser Regelung stimmte der Nationalrat mit 126 zu 51 Stimmen zu.
An der heutigen Praxis ändere sich nur etwas, wenn die AHV in Schwierigkeiten stecke, argumentierten die Befürworter der Änderung. Es handle sich gewissermassen um eine Notbremse, sagte Bundesrat Didier Burkhalter. Sinke der Fonds auf unter 45 Prozent, wäre dies eine sehr heikle Situation, gab er zu bedenken.
Die Linke stellte sich vergeblich gegen die Änderung des Systems. Für die Rentnerinnen und Rentner sei die Anpassung der Renten an die Entwicklung der Preise und Löhne entscheidend, sagte Paul Rechsteiner (SP/SG). Ohne regelmässige Anpassung würden die Renten real sinken – “erst schleichend, dann immer stärker”.
Bei den Befürwortern handle es sich um dieselbe Koalition, die schon bei der Pensionskasse den “Rentenklau” habe durchsetzen wollen, sagte Rechsteiner und erinnerte die Bürgerlichen daran, dass das Stimmvolk die Pensionskassen-Vorlage ablehnte. Die Linke droht auch bei der AHV-Revision mit dem Referendum.

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