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Revidiertes Betäubungsmittelgesetz tritt im Sommer in Kraft

(Keystone-SDA) Die Verschreibung von Heroin an Suchtkranke ist ab dem 1. Juli nicht mehr nur als Versuch möglich, sondern basiert auf einer gesetzlichen Grundlage. Der Bundesrat hat am Mittwoch das revidierte Betäubungsmittelgesetz auf diesen Zeitpunkt in Kraft gesetzt.

Das Stimmvolk hatte das revidierte Gesetz im November 2008 in einer Referendumsabstimmung gutgeheissen. Im ersten Anlauf war die Änderung des Betäubungsmittelgesetzes 2004 im Nationalrat wegen Differenzen beim Cannabis gescheitert.

Gemäss dem nun geltenden Gesetz bleibt der Anbau und Handel mit Hanf grundsätzlich verboten. Es besteht jedoch die Möglichkeit, Medikamente auf Hanfbasis medizinisch anzuwenden. Die Verschreibung von Heroin an Schwerstsüchtige, die bereits seit 1994 angewendet wird, ist neu im Gesetz verankert.

Wer in die heroingestützte Behandlung aufgenommen werden will, muss aber nach wie vor strenge Kriterien erfüllen, wie das Departement des Innern (EDI) betont. Aufgenommen würden nur Abhängige, bei denen andere Behandlungsformen versagt hätten oder deren Gesundheitszustand andere Behandlungsformen nicht zulasse.

Härtere Strafen

Zum neuen Gesetz gehört auch der Jugendschutz: Wer Betäubungsmittel an Jugendliche abgibt, muss künftig mit härteren Strafen rechnen. Mit dem revidierten Betäubungsmittelgesetz wird das Vier-Säulen-Prinzip der Drogenpolitik – Prävention, Therapie, Schadensminderung und Repression – definitiv im Gesetz verankert.

Zusammen mit dem Gesetz treten auch drei neue Verordnungen in Kraft. Eine davon legt fest, dass Cannabis ab einem THC-Gehalt von einem Prozent ein Betäubungsmittel ist. Hanf für erlaubte Verwendungszwecke darf also nicht mehr als ein Prozent THC aufweisen.

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