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Rückführung von entführten Kindern gelingt nicht immer

(Keystone-SDA) Mütter entführen ihre eigenen Kinder häufiger ins Ausland als Väter, nämlich in fast drei von vier Fällen (71 Prozent). Das ist der Statistik der Zentralbehörde zur Behandlung internationaler Kindesentführungen im Bundesamt für Justiz (BJ) zu entnehmen.

Die Zentralstelle hatte im vergangenen Jahr 102 neue Dossiers zu bearbeiten. 70 betrafen Rückführungen von Kindern und 32 weitere das Besuchsrecht. Betroffen waren insgesamt 147 Kinder, die im Durchschnitt sieben Jahre alt waren, wie das BJ am Freitag mitteilte.

In 71 Prozent der Fälle entführten Mütter die Kinder. Bei der Verweigerung des Besuchsrechts liegt der Anteil der Mütter bei 84 Prozent. Wie in den Vorjahren wurden mehr Rückführungsanträge ans Ausland (59) als Anträge an die Schweiz (42) registriert. Die Differenz ist aber kleiner geworden.

Gesuche übermittelte die Zentralbehörde namentlich an Frankreich (9), Brasilien (6), Deutschland (5) und die USA (4). Anträge an die Schweiz kamen hauptsächlich aus Deutschland (9), Frankreich (8), Italien (6) und den USA (4). 18 Kinder konnten im vergangenen Jahr in die Schweiz zurückgebracht werden.

Rückführung gelingt nicht immer

Grundlage für die Rückführung von Kindern sind das Haager Kindesentführungs-Übereinkommen und das Europäische Sorgerechts-Übereinkommen. Laut BJ ist die Schweiz mit 78 Staaten vertraglich verbunden.

Laut BJ gelingt die Rückführung von Kindern aus dem Ausland nicht immer. Das Verfahren hänge stark vom Rechtssystem und Gerichtswesen des betroffenen Landes und auch von dessen Willen zur Kooperation ab, schrieb das Bundesamt. Die Verfahren seien oft lang und aufwendig.

In gewissen Staaten sind zudem die Kosten derart hoch, dass Schweizer Gesuchsteller und Gesuchstellerinnen keine Möglichkeit haben, ein Verfahren einzuleiten.

Die Schweizerische Zentralbehörde zur Behandlung internationaler Kindesentführungen setze sich deshalb bei der Haager Konferenz für internationales Privatrecht seit einigen Jahren für zusätzliche, verbindliche Regelungen ein, hielt das BJ dazu fest.

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