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Rückschlag für verschärfte Aufsicht über Krankenkassen

(Keystone-SDA) Die geplante schärfere Aufsicht über die Krankenkassen hat es schwer im Nationalrat. Die bürgerliche Mehrheit der Gesundheitskommission will nicht, dass der Bund den Versicherern stärker auf die Finger schaut. Sie weist das Aufsichtsgesetz an den Bundesrat zurück.

Mit dem neuen Gesetz zur Aufsicht über die obligatorische Krankenversicherung (KVAG) will der Bundesrat eine verschärfte Aufsicht erreichen. Die Krankenkassen bekämpfen den Erlass vehement, da sie die Regulierungen für übertrieben halten und einen zu starken Eingriff in den Markt kritisieren.

Diese Bedenken teilt die Gesundheitskommission (SGK). Sie beantragt dem Nationalrat mit 15 zu 9 Stimmen, das Gesetz zurückzuweisen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Statt eines neuen Gesetzes soll der Bundesrat die “wesentlichen Punkte” im bestehenden Krankenversicherungsgesetz (KVG) umsetzen.

Kostendeckende Prämien sicherstellen

Erwähnt werden im Auftrag an den Bundesrat vor allem technische Elemente, die dieser weiterverfolgen soll. Eine Lösung wünscht sich die SGK auch für das Problem zu viel und zu wenig bezahlter Prämien für die Zukunft. Für die Vergangenheit gibt es eine separate Regelung.

Ob der vom Ständerat gutgeheissene Mechanismus für einen zukünftigen Ausgleich der Kommission genehm ist, lässt sich aber nicht sagen, da es nicht zu einer Detailberatung gekommen ist. Der Vorschlag gäbe dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) die Möglichkeit, zu hohe Prämien abzulehnen.

Der Ständerat hatte das Gesetz in der Frühlingsession nach langer Beratung mit 31 zu 4 Stimmen bei 7 Enthaltungen gutgeheissen. Zuvor schwächte er es aber in mehreren Punkten ab. Nun ist die Reihe am Nationalrat, der aber voraussichtlich erst in der Wintersession entscheidet. Mit dem Rückweisungsantrag verzögert die Kommission die Beratung.

SP kritisiert “Griff in die Trickkiste”

Die unterlegene Linke, die das Gesundheitswesen mit ihrer Einheitskassen-Initiative umkrempeln will, wirft den Bürgerlichen eine Blockadehaltung im Dienste der Krankenversicherer vor. Die Grundversicherung sei heute “deutlich weniger stark kontrolliert als das Zusatzversicherungsgeschäft”, hält die SP fest. Sie sieht den Versicherungsschutz in Gefahr.

Wichtiges Element des Aufsichtsgesetzes ist eine umfassende Aufsicht über Versicherungsgruppen – zahlreiche Versicherer sind heute so organisiert. Mit dieser Kompetenz sollte der Bund besser prüfen können, ob es zwischen Versicherungen zu Quersubventionierungen kommt. Das ist heute aus Sicht des Bundesrats nicht möglich. Im Kern hatte sich der Ständerat mit dieser Aufsicht einverstanden gezeigt.

Schliesslich sollte der Bundesrat auch die mit Prämiengeldern finanzierte Werbung und Kundenvermittlung regeln sowie Vorschriften zum Risikomanagement machen können. Und die Krankenkassen sollten detaillierte Angaben zu den Löhnen ihres Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung veröffentlichen.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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