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Rumäniens Verfassungsgericht erlaubt Tötung von Strassenhunden

(Keystone-SDA) In Rumänien ist die massenhafte Tötung von Strassenhunden gesetzlich erlaubt. Das Verfassungsgericht des Landes wies am Mittwoch eine Klage gegen ein vom Parlament bereits verabschiedetes Gesetz ab.

Mit der Unterschrift von Staatspräsident Traian Basescu ist das Gesetz in Kraft getreten. Das Parlament hatte mit der Neuregelung auf einen tragischen Vorfall reagiert, bei dem ein Vierjähriger nach Angaben der Staatsanwaltschaft von einem Strassenhund totgebissen worden war.

Das neue Gesetz sieht vor, dass die Kommunen eingefangene Hunde lediglich 14 Tage lang in Tierheimen versorgen müssen und sie anschliessend einschläfern lassen können. Eine Verpflichtung zum Töten besteht nicht – die Kommunen dürfen die Hunde weiter versorgen, falls deren Tierheime Kapazitäten haben. Vorgesehen ist auch, dass die Hunde nur mit Methoden getötet werden dürfen, die die Tiere nicht quälen.

Das neue Gesetz berücksichtige Beanstandungen, die das Verfassungsgericht im Jahr 2012 gegen ein anderes Gesetz zum Umgang mit Strassenhunden formuliert hatte, erklärte der Vorsitzende Verfassungsrichter Augustin Zegrean nach Angaben der rumänischen Nachrichtenagentur Mediafax. Das Gesetz war damals vom Gericht gekippt worden.

Zehntausende Hunde nur schon in Bukarest

Bisher galt, dass die herrenlosen Tiere nur dann eingeschläfert werden dürfen, wenn sie nachweislich unheilbar krank oder aggressiv sind. Allein in der Hauptstadt Bukarest sollen etwa 65’000 Strassenhunde leben. Jährlich werden Tausende Menschen von den Tieren gebissen.

Gegen das neue Gesetz protestierten Medienberichten zufolge etwa 150 Tierschützer, darunter der ultra-nationalistische rumänische EU-Parlamentarier Corneliu Vadim Tudor. Zahlreiche Tierschutz-Organisationen verurteilten die neue Regelung.

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