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Rund 60 Prozent der tunesischen Flüchtlinge sind Dublin-Fälle

(Keystone-SDA) Bei rund 60 Prozent der Asylsuchenden aus Tunesien kann in der Schweiz ein Dublin-Verfahren eröffnet werden. Das ist deutlich mehr als bei Asylsuchenden aus anderen Staaten.

Dies sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga am Dienstag in der Fragestunde des Nationalrats. Im Durchschnitt aller eingereichten Asylgesuche liegt die sogenannte Dublin-Quote bei 40 Prozent.

Erich von Siebenthal (SVP/BE) hatte sich in seiner Frage daran gestört, dass nicht sämtliche tunesischen Flüchtlinge gemäss Dublin-Abkommen in dasjenige Land zurückgeschickt werden können, das sie als erstes in Europa betreten. Schliesslich sei die Schweiz von Dublin-Ländern umgeben.

Verfahren nur bei Hinweisen

Laut Bundesrätin Sommaruga kann jedoch ein Dublin-Verfahren nur erfolgreich durchgeführt werden, wenn bestimmte Hinweise auf eine Ankunft in einem anderen Staat vorliegen – zum Beispiel ein Kontakt mit lokalen Behörden. Oder anders ausgedrückt: Reist jemand illegal in ein Nachbarland der Schweiz ein und wird dort nicht aufgegriffen, kann die Schweiz diese Person später nicht in das Erstland zurückschaffen.

Bevor ein Dublin-Verfahren eingeleitet werden kann, müssen laut Sommaruga die Fingerabdrücke des Gesuchstellers mit der Datenbank Eurodac abgeglichen werden. Zudem wird die Person befragt. Dies könne dazu führen, dass bei einem Teil der Asylsuchenden, die im Mai 2011 eingereist sind, das Verfahren erst im Juni eingeleitet werden kann.

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