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Russland soll sein umstrittenes NGO-Gesetz überdenken

(Keystone-SDA) Russland ist wegen seines umstrittenen Gesetzes zur Auslandsfinanzierung von NGO erneut ins Kreuzfeuer der Kritik geraten. Moskau solle das Gesetz abändern, verlangten mehrere Länder anlässlich einer Debatte im UNO-Menschenrechtsrat am Montag in Genf.

Die russische Delegation, angeführt von Justizminister Alexander Konowalow, stellte ihrerseits den von der UNO alle vier Jahre geforderten Bericht zur Überprüfung der Menschenrechtslage vor. Dabei verteidigte sie die in den vergangenen Jahren erzielten Fortschritte.

Der Minister bekräftigte, dass die Behörden den Demokratisierungsprozess fortführen wollten. Die Zivilgesellschaft solle ein grösseres Mitsprachrecht in den Entscheidungsprozessen erhalten. Weiter strich Konowalow die Behördenreform, die Fortschritte im Strafvollzug, den Kampf gegen die Korruption, die Folterprävention und die verstärkte Unabhängigkeit der Richter hervor.

Überarbeitung verlangt

Ungeachtet dessen kritisierten Vertreter von Ländern wie Deutschland, Ungarn, Irland, Italien, Japan, Lettland, Polen, Spanien, Schweden und Grossbritannien das im Jahr 2012 verabschiedete Gesetz zu den Nichtregierungsorganisationen (NGO) scharf. Sie verlangten von Moskau, das Gesetz zu überarbeiten.

Laut dem Gesetz müssen sich sämtliche NGO, die im Land politisch aktiv sind und aus dem Ausland Geld erhalten, als sogenannte Auslandsagenten registrieren lassen. Zudem gilt für sie eine schärfere Finanzkontrolle. Verstösse sollen mit hohen Geldstrafen oder Gefängnis geahndet werden.

“Sinnloses Hindernis”

Lettland verurteilte das Gesetz als “Rückschritt” und “unverhältnismässig”. Die Massnahmen stellten ein “sinnloses Hindernis” für die Arbeit der NGO dar.

Der Schweizer UNO-Botschafter Alexandre Fasel zeigte sich besorgt ob dem Druck, der auf die nationalen und internationalen NGO ausgeübt werde. Er wünsche sich, dass die “Verteidiger der Menschenrechte und die Mitglieder der Zivilgesellschaft ihre Aktivitäten ohne Furcht vor Repressalien ausüben können”.

Russland zeigte sich in seiner Antwort nicht bereit, das NGO-Gesetz zu lockern. Eine Vertreterin des Justizministeriums hielt fest, dass der Auslandsagentenstatus für NGO weder eine Restriktion noch eine Sanktion darstelle, sondern einzig einen “Informationscharakter” habe, mit dem Ziel, Transparenz zu schaffen.

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