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Sachverständiger bezeichnet Fusstritt als “lebensgefährdend”

(Keystone-SDA) München/Zürich – Im Münchner Prozess gegen die drei mutmasslichen Schläger aus der Schweiz haben sich Sachverständige zu den Krafteinwirkungen und den Auswirkungen eines Fusstritts gegen den Kopf eines Opfers im Nussbaumpark geäussert.
Die Krafteinwirkung wurde laut Mitteilung der Justizpressestelle des Oberlandesgerichts München vom Freitag als “mittelschwer” und die Auswirkung als “lebensgefährdend” bezeichnet. Denn der Schädel könne brechen. Dadurch trete eine Verletzung des Gehirns ein, heisst es weiter.
Gemäss Anklageschrift haben die drei Jugendlichen im Juni 2009 zusammen mit Klassenkameraden im Nussbaumpark in München gefeiert. In der Nähe sassen drei Arbeitslose.
Unvermittelt gingen die Burschen auf die drei los und schlugen sie brutal zusammen. Den drei Jugendlichen drohen Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren.
Anschliessend schlugen sie auf der Strasse noch zwei Passanten zusammen und verletzten sie teils schwer. Die drei ehemaligen Schüler der Weiterbildungs- und Berufswahlschule Küsnacht ZH sind des gemeinschaftlich versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung angeklagt.
Keine Verminderung der Schuldfähigkeit festgestelltNach dem Biomechaniker und einem medizinischen Sachverständigen wurden der psychologische und der psychiatrische Gutachter angehört. Beide Gutachter haben weder “Reifeverzögerungen” noch die Voraussetzungen für einen Ausschluss oder eine “Verminderung der Schuldfähigkeit” feststellen können.
Laut Gutachter waren zwar zwei jetzt 17-Jährige alkoholisiert, aber nicht so sehr, dass ihre Steuerungsfähigkeit eingeschränkt war. Bei dem dritten ergab die Blutprobe 0,0 Promille.
Beide Sachverständigen gaben an, dass die Angeklagten höflich, freundlich und kooperativ gewesen seien. Sie hätten sich nach Rücksprache mit ihren Verteidigern nicht zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen äussern wollen.
Die Sitzung wird am 6. August fortgesetzt. Am 23. August sollen der biomechanische und der medizinische Sachverständige hinsichtlich der Verletzungen des geschädigten Versicherungskaufmanns nochmals angehört werden. Weitere Termine sind der 13. September und der 14. Oktober.

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