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Schärfere Massnahmen gegen Internet-Hasskommentare in Deutschland

Der deutsche Justizminister Heiko Maas äussert sich am Mittwoch in Berlin vor den Medien zur Entscheidung des Kabinetts zum Thema Hasskommentare im Internet. Keystone/DPA dpa/C4494/_PAUL ZINKEN sda-ats

(Keystone-SDA) In Deutschland müssen sich Internetkonzerne wie Facebook und Google auf Geldbussen von bis zu 50 Millionen Euro einstellen, wenn sie Hassbotschaften und strafbare Falschnachrichten im Netz ignorieren.

Das sieht ein Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas vor, den das Kabinett am Mittwoch verabschiedet hat.

Der umstrittene Entwurf sieht etwa vor, dass Betreiber sozialer Netzwerke dazu verpflichtet werden, offensichtlich strafbare Inhalte wie Verleumdung oder Volksverhetzung innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde zu löschen oder zu sperren.

Der Gesetzesentwurf sieht Geldbussen von bis zu 50 Millionen Euro vor, wenn ein Unternehmen seiner Pflicht zur Löschung nicht nachkommt. Neben den Strafen für die Konzerne nimmt die Regierung auch die für Beschwerden verantwortlichen Manager ins Visier.

Ihnen drohen Geldstrafen bis zu fünf Millionen Euro, falls sie untätig bleiben. Die Bussen können verhängt werden, wenn strafbare Inhalte gar nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig gelöscht werden.

Verbindlichen Standards

Mit dem Gesetz sollen verbindliche Standards für den Umgang mit Beschwerden über Hassbotschaften geschaffen werden. Die Betreiber sozialer Netzwerke werden verpflichtet, den Nutzern ein leicht erkennbares, unmittelbar erreichbares und ständig verfügbares Verfahren zur Übermittlung von Beschwerden über strafbare Inhalte anzubieten.

Die Konzerne müssen Beschwerden unverzüglich zur Kenntnis nehmen und auf ihre strafrechtliche Relevanz prüfen. Offensichtlich strafbare Inhalte müssen innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde gelöscht oder gesperrt werden. Bei Inhalten, deren strafrechtliche Relevanz zunächst geprüft werden muss, verlängert sich die Frist auf sieben Tage.

Zudem werden die Firmen verpflichtet, jedes Vierteljahr über den Umgang mit den Beschwerden zu berichten. Dabei müssen sie Rechenschaft über deren Umfang und ihre Entscheidungen ablegen. Ausserdem müssen die sozialen Netzwerke, deren Sitz im Ausland liegt, einen Verantwortlichen für Deutschland benennen.

Auch gefälschte Nachrichten können unter den Gesetzentwurf fallen. Strafbar sind solche “Fake News”, wenn sie die Tatbestände der Beleidigung, Verleumdung oder der üblen Nachrede erfüllen.

Kritik am Gesetz

Justizminister Heiko Maas sagte, die Anbieter sozialer Netzwerke stünden in der Verantwortung, wenn ihre Plattformen missbraucht würden, um Hasskriminalität und gefälschte Nachrichten zu verbreiten. “Für strafbare Hetze darf in den sozialen Netzwerken genauso wenig Platz sein, wie auf der Strasse”, sagte der SPD-Politiker.

Mit Änderungen an seiner ursprünglichen Vorlage ging Maas aber auf seine Kritiker zu. Betroffene Konzerne, Branchenverbände und Bürgerrechtler hatten gewarnt, dass Plattformen aus Angst vor möglichen Bussgeldern zu viele Inhalte löschen und damit die Meinungsfreiheit im Internet beschneiden könnten. Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) sprach zuletzt von der staatlichen Einsetzung einer privaten Meinungspolizei.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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